Willkommen,
Gast
|
|
Hallo,
Ich habe mal eine Frage bezüglich Nachweis Auflagerpressung unter Unterzügen. In meinem Fall habe ich Unterzüge auf durchgehenden Betonwänden (d=25cm), bzw. auf Betonstützen (36.5x36.5cm) Nun stellen sich mir folgende Fragen: Muss bei solchen Auflagern der Nachweis der Teilflächenpressung geführt werden? Ist dieser Nachweis auch bei Betonstützen zu erbringen, obwohl die Stütze nachgewiesen wurde? Muss dieser Nachweis auch am Unterzug geführt werden (nach oben)? Vielen dank im Voraus für die Antworten |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Da noch keiner geantwortet hat: Selbstverständlich sind solche Nachweise zu führen, denn letztlich dürfen an keiner Stelle die zulässigen Betonspannungen überschritten werden. Im Bereich Stütze/Unterzug muss man halt überlegen, welcher Kraftanteil lokal vom Stahl bzw. vom Beton aufgenommen wird. es |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten