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Hallo zusammen,
Hab ne ganz winzige Frage, gibt es irgendeine Konstruktivvorschriften bezüglich der Bewehrung im Druckbereich (untere Bewehrung) von der Bodenplatte??? wenn man nicht benötigt, meistens der Fall ist, kann man ja ohne sie ausführen oder? Bin neu hier und auch in der Bauausführung, wäre mir sehr hilfreich, wenn jemand mir antworten könnt. Mein 1.Projekt ist ja in der Ausführungsphase ![]() Vielen Dank Gruss, Faeejas |
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Letzte Änderung: von Faeejas.
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Winzige Antwort:
- Mindestbewehrung von Biegebauteilen - Rißbreitenanforderungen => immer Bewehrung erforderlich! IBL - Statik+Denkmalpflege+Bauphysik+Holzschutz
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bei fundamentplatten baue ich immer oben und unten eine bewehrung ein.
bei decken läuft die obere bewehrung bei mir nicht immer vollflächig durch. mindestbiegebewehrung gilt doch nur in der zugzone für duktiles bauteilverhalten. die rissbreiten halten sich in druckzonen auch in grenzen und sind auch nicht so tragisch, wenn ein fussbodenaufbau draufkommt...
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