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Guten Tag,
eine Frage zu Deckenlasten bei Massivdecken: Ist der Trennwandzuschlag generell (entsprechend dem Längengewicht der Wand) anzusetzen, oder nur wenn tatsächlich leichte Trennwände vorhanden sind? Für Antworten bedanke ich mich im Vorraus. Gruß Mario |
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Auszug aus NAD zu DIN EN 1991-1-1:
Kurz gesagt: Wird ein genauer Nachweis geführt (exakter örtlicher Lastansatz) und kann eine nachträgliche Errichtung zusätzlicher Trennwände ausgeschlossen werden, kann der Trennwandzuschlag entfallen. Stellt sich die Frage ob der fett geschriebene Teil jemals zu 100% gewährleistet werden kann... mMn nicht. |
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Hallo Mario,
Im Prinzip ja. Wird i.d.R. feldweise angesetzt. Felder ohne TW haben dann eben auch keinen TW-Zuschlag. Diese vereinfachende Regelung muß man aber von Fall zu Fall mit kritischem Ingenieurverstand hinterfragen. Bei eng stehenden Trennwänden (z.B. gemauerte WC-Boxen) kann das tatsächliche Wandgewicht auch mal deutlich höher sein als der auf die Fläche zu berechnende TW-Zuschlag. Gruß mmue |
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Hallo Mario,
du kannst auch hier mal schauen, als kleine Hilfe bietet Kalksandstein ein kleines Excelblatt an. Auf dieser Downloadseite sind auch die anderen Excelblätter ganz interessant (Sommerlicher Wärmeschutz usw.) Gruß Stefan |
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Hallo Statikheld,
die Rundung beim KS-Tool ist aber etwas fragwürdig. Wandlast von 5,45kN/m wird noch auf 5kN/m gerundet und mit Trennwandzuschlag 1,2 kN/m² abgebildet. 10% Rundung im Neubaubereich finde ich persönlich grenzwertig. Schöne Grüße. Thomas IBL - Statik+Denkmalpflege+Bauphysik+Holzschutz
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10 % sind aber ok
![]() Zitat: " darf der Einfluss leichter unbelasteter Trennwände .. durch einen gleichmäßig verteilten Zuschlag zur Nutzlast (Trennwandzuschlag) berücksichtigt werden....." Hier stimme ich mmue voll zu (..kritischem Ingenieurverstand...). Ich interpretiere die Vereinfachung der Norm wie folgt: Ist die Vereinfachung auf der sicheren Seite, kann man diese anwenden. Wenn nicht, dann nicht ![]() |
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