Willkommen,
Gast
|
|
|
|
Hallo Kollegen:
lt. bauaufssichtlich zugelassener Norm: fy,k =19,0 kN/cm2 oder jemand einer anderer Meinung? Danke im Voraus. |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Hallo! Für einen S235 sehe ich das auch so. An eine Festigkeitsklasse wie z.B. S275 ist sowieso nur schwer heranzukommen, zumal ich feststellen musste, dass einige Lieferanten garnicht wissen was sie liefern, geschweige denn, dass es eine Unterteilung in S235, S275 etc. überhaupt gibt. Hab mich vor kurzem schlau machen müssen, hab mit Lieferanten gesprochen und war...sagen wir mal...überrascht
![]() |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Hallo,
s. Tabelle 11-Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z-30.3-6 vom 22. April 2014 „Erzeugnisse, Verbindungsmittel und Bauteile aus nichtrostenden Stählen“ Ich kann die Zulassung auch mailen. Grüße Bernhard |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Danke für die Antworten,
ja S235 war gemeint. Vielen Dank, ich lag mit meinem Ansatz also richtig. |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Hallo Tomi,
was der Eurocode bzgl. der Materialkennwerte von Edelstahl angibt ist sehr verwirrend wenn man sich die Mühe macht und alle relevanten Teile des ECs anschaut. Maßgebend ist ausschließlich die aktuell gültige bauaufsichtliche Zulassung für Edelstahlprodukte. So ist z.B. der E-Modul von Edelstahl nur mit 170.000 N/mm² anzusetzen. Grüße SALE |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Ahoi!
Am besten im Vorfeld mit potentiellen Lieferanten/Herstellern sprechen! Die liefern gerne ein 3.1-Zeugnis mit den entsprechenden Angaben zur Streckgrenze und Zugfestigkeit. Im Regelfall hat der Werkstoff 1.4301 ein min Rp02= fy,k= 230 N/mm² und einen E-Modul von 200000 N/mm² (steht auch so im noch nicht eingeführten EC für Chrom-Nickel-Stähle). Zwar ist im Moment die bereits o.g. Zulassung ausschließlich gültig, will man allerdings damit Bemessungen durchführen, müßte man diese streng genommen nach DIN 18800 durchführen, da o.g. Zulassung immer wieder darauf verweißt. Die 18800 ist aber nicht mehr zugelassen ... Was tun? Sprach der Hahn und sprang von der Ente ... Gute Nacht. |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
|
Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten