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Guten Tag,
ich bearbeite eine Fußgänger- und Radwegbrücke aus Stahl, deren Mittelbereich durch einen außermittig stehenden Pylon abgespannt wird. Der Bauherr gibt als Dienstfahrzeug ein Reinigungsfahrzeug mit 5 to vor. Ist es erforderlich den Lastfall Dienstfahrzeug mit dem Schwingbeiwert nach DIN 1072 (nicht mehr gültig) zu erhöhen? In der 21. Auflage vom Schneider wird der Schwingbeiwert für die 1. Hauptspur, was dann die gesamte Brückenbreite wäre, noch empfohlen. Wenn ja, ist die Stützlänge der Abstand der Seilpunkte am Überbau? Gruß konrad |
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Hallo,
weder DIN EN 1991-2 noch DIN FB 101 kennen die Schwingbeiwerte. Er ist also nicht zu berücksichtigen. Gruß |
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Zudem werden die 5 kN/m² aus Fußgängerverkehr grob gesagt hier schon ab 10 m² Brückenfläche maßgebend. Das Fahrzeug ist dann nur noch für lokale Nachweise interessant. Nach der alten 1072 war aber auch für neue Brücken mindestens Brückenklasse 12/12 anzusetzen.
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So wie ich das verstehe geht es hier um eine Fußgängerbrücke die ab und zu mal
von einem Reinigungsfahrzeug befahren wird. Nach meinem Verständnis war hier auch nach DIN 1072 keine Einstufung als Straßen- und Wegebrücke erforderlich. Ein Schwingbeiwert war für diesen Fall auch nicht anzusetzen. DIN FB 101 kennt den Begriff des Ermüdnungsbeiwertes, hier sind, je nach Verkehrskategorie Lastspiele von 2*10E+6 (Autobahnbrücke) bis 0,05*10E+6 (örtliche Straßen mit geringem PKW-Anteil) aufgeührt. 0,05*10E+6 Lastspiele werden bei 2*wöchentlich befahren in ca. 480 Jahren erreicht. Ein Schwingbeiwert für eine Situation, die max. 1 - 2x pro Woche, sei es ein Müllfahrzeug ein Feuerwehrfahrzeug oder ein Reinigungsfahrzeug, vorkommt, dazu noch mit moderater Geschwindigkeit, macht nach meiner Auffassung keinen Sinn (auch in der Vergangenheit nicht). ______________________________________________________________________________ Ergänzung: Die Brücke sollte aber nicht übermäßig Schwingen, weder durch Fußgänger noch durch Wind, ist vielleicht das wichtigere Thema. ![]() |
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Letzte Änderung: von statiker99. Grund: Ergänzung
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Der gute alte Schwingbeiwert hat aber weder etwas mit dem Schwingen noch mit der Ermüdung zu tun, zumindest nicht unmittelbar
![]() Ein Ansatz des Ermüdungslastmodells nach FB101 erübrigt sich von selbst, wenn die Bemessung nicht auf Lastmodell 1 erfolgt. |
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Kommt meiner Meinung ganz darauf an, in welchem Bundesland die Brücke steht. In Hessen zum Beispiel fordert "Hessen Mobil", also der zuständige Bauherr bei vielen Brücken, dass bei Fußgängerbrücken die Lasten aus Fußgängerverkehr mit den Lasten aus dem Dienstfahrzeug gleichzeitig angesetzt werden. |
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