Willkommen,
Gast
|
|
Das Thema haten wir doch grad....
Ob das sinnvoll ist und Firma XY schon lange macht ist doch egal. Die Frage ist: Wo steht, dass der Nachweis zu führen ist? Im NA zum EC? (mag das mal jemand bitte zitieren? - Ich würds machen, habe aber immernoch keine kommentierte Fassung von Fingerlos zum EC2) ![]() Me transmitte sursum, Caledoni!
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
ich brauche in dem Falle gar nichts zu gewährleisten und die Bewehrung ist etwa so gewählt, wie man sie auch bei echten Anforderungen einlegen würde und wie es seit Jahren allerorts funktioniert. |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
"Wo steht, dass der Nachweis zu führen ist?"
Meines Wissens nirgends. Unbewehrte Fundamente sind im EC in 12.9.3 aufgeführt. Wenn ich danach unbewehrt konstruiere erübrigt sich das Thema XC3. Wird im konkreten Fall eine Bewehrung für notwendig erachtet (z.B. Thema Baugrund) muß diese Bewehrung "geschützt" werden, also z.B. XC3 mit entsprechender Rißbreite. Wenn, wie im konkreten Fall, ein Fundament mit l=30m geplant ist, können da schon Trennrisse auftreten. Wenn es nicht stört kann ggf. komplett auf Bewehrung verzichtet werden. Kommt halt auf den Einzelfall und die Randbedingungen an. Zum Thema Kosten für die Bewehrung habe ich mich ja schon geäußert. |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Dies steht z. B. in der Auslegung zur DIN 1045-1. Die ja zum Teil noch immer gültig sind.
FRAGE: (11.02.2) Muss bei bewehrten Streifenfundamenten, die unter einer Bodenplatte liegen, in Längsrichtung eine Mindestbewehrung zur Beschränkung der Rissbreite nach 11.2.2 (Abfließen der Hydratationswärme) eingelegt werden? ANTWORT: Die Rissbreiten sind bei bewehrten Bauteilen grundsätzlich wegen dem Schutz der Bewehrung vor Korrosion zu beschränken (für Fundamente im Boden auf wk = 0,3 mm). In der Regel ist Zwang aus Abfließen der Hydratationswärme für die zuerst betonierten Streifenfundamente ohne Zwangspunkte (wie Vertiefungen, Ecken) nicht zu erwarten, die Zwangschnittgrößen infolge Bodenreibung erreichen nicht die Rissschnittgrößen. Die Rissbreiten (und die rissbreitenbegrenzende Bewehrung) sind dann unter Last (z. B. Biegung) nachzuweisen. Biegung hat mein Streifenfundament aus der Wandlast eigentlich nicht. Könnte somit eigentlich entfallen. Der Prüfer ist aber mit der Bewehrung aus Hydratation (ca. 8 cm² oben+unten) einverstanden. |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Danke Oliver,
das hatte ich gesucht. ![]() Me transmitte sursum, Caledoni!
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
wenn sie notwendig ist, ja. Wenn sie als zusätzlich sinnvoll erachtet wird, ist es was anderes. |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten