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Rissbreitennachweis für Streifenfundament

Re: Rissbreitennachweis für Streifenfundament

27 Okt. 2014 22:19
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theoretisch könnte das fundament unbewehrt ausgeführt werden lt. ec.

weiter bitte um aufklärung, was risse rechtwinklig zur längsachse für auswirkungen auf das bauwerk haben....

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Re: Rissbreitennachweis für Streifenfundament

28 Okt. 2014 07:35
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das verstehe ich auch nicht...?
..

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Re: Rissbreitennachweis für Streifenfundament

28 Okt. 2014 09:51 - 28 Okt. 2014 10:24
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verstehe ich auch nicht
was ist mit Fundamenten aus Felssteinen?
Letzte Änderung: 28 Okt. 2014 10:24 von statikmoeller.

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Re: Rissbreitennachweis für Streifenfundament

28 Okt. 2014 09:59
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der Frage schließe ich mich an.

Zwar pflege ich auch in unbewehrbaren Fundamenten ein paar 12er o+u und Bügel anzuordnen, damit der Balken ggfs. doch mal über eine weiche Bodenstelle tragen kann, aber das große Fass bzgl. Rissnachweisen etc. mache ich nicht auf.

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Re: Rissbreitennachweis für Streifenfundament

28 Okt. 2014 10:34
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DeO schrieb: der Frage schließe ich mich an.

Zwar pflege ich auch in unbewehrbaren Fundamenten ein paar 12er o+u und Bügel anzuordnen, damit der Balken ggfs. doch mal über eine weiche Bodenstelle tragen kann, aber das große Fass bzgl. Rissnachweisen etc. mache ich nicht auf.

Bei einem Streifenfundament, dass auch unbewehrt ausgeführt werden dürfte, vielleicht etwas übertrieben, aber: wie gewährleisten Sie die Dauerhaftigkeit der Bewehrung, die über einer weichen Bodenstelle tragen soll, wenn Sie keinen Rissnachweis führen.

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Re: Rissbreitennachweis für Streifenfundament

28 Okt. 2014 10:37
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Hallo,
die wichtigsten Fragen kommen erst zum Schluss.
Die Halbe Republik stand vor der Einführung der DIN 1045-1 und dem EC2 problemlos auf unbewehrten Streifenfundamenten.

Gruß

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