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§11 HOAI 2009 03 Sep 2014 08:50 #53214

Hallo Leute

Wir haben mit einem externen 'Statiker eine Abminderung um 50% nach §11 HOAI vereinbart (Auftrag für mehrere Objekte). Jetzt stellt sich die Frage wie das Honorar berechnet wird.

1. Variante: Mit den anrechenbaren Kosten das Honorar bestimmen und dann davon 50% nehmen
2. Variante: Mit 50% der anrechenbaren Kosten das Honorar bestimmen

Wäre schön wenn jemand was genaues weiß.

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§11 HOAI 2009 03 Sep 2014 09:10 #53217

Var 1.

Das erste Objekt voll, für die weiteren 50%, sollten es noch mehr seind reduziert es sich weiter.

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§11 HOAI 2009 03 Sep 2014 09:14 #53218

Hallo traehe00,

die Regelung in der HOAI 2009 ist doch eindeutig:

1. Die erste Ausführung des Objektes ist mit dem vollen Honorar zu vergüten (volle vereinbarte Bewertungssätze nach §49).
2. Bei der ersten bis vierten Wiederholung ist jede Wiederholung jeweils mit den um 50% reduzierten Bewertungssätzen der Leistungsphasen 1 bis 7 (bzw. 1 bis 6) zu vergüten.

Also: volle anrechenbare Kosten und damit das Grundhonorar. Anschließend für die beauftragten Leistungsphasen

Leistungsphase xxx: voller Bewertungssatz nach HOAI yyy % --> Wiederholung 0,5 * yyy %
Beispiel:
Lph 1: 3 % --> Wiederholung: 1,5%
Lph 2: 10% --> Wiederholung: 5%
usw.

Die besondere Leistung der Leistungsphase 8 (Bewehrungskontrolle) ist auch bei einer Wiederholung voll zu vergüten, da hier i.d.R. keine Einsparungen durch bereits bei einem anderen Objekt erbrachte Leistungen möglich sind.

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§11 HOAI 2009 03 Sep 2014 09:38 #53221

Okay, ich machs mal konkret mit Zahlen:

aK=40.000, HZII, Mindestsatz, Honorar (für die Wiederholungen) =3.938*0,5=1.969 (So sehe ich es)

oder

aK=40.000*0,5=20.000, Honorar=2.247 (So will es der Statiker)

Alsheimer, Du bist für Variante 1. Gibt es dazu einen Kommentar oder so?

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§11 HOAI 2009 03 Sep 2014 09:48 #53222

Der Unterschied ist wegen der Degression schon klar. Aber der Text der HOAI ist eindeutig:

§11 Auftrag für mehrere Objekte
...
[2] Umfasst ein Auftrag mehrere im Wesentlichen gleichartige Objekte... so sind für die erste bis vierte Wiederholung die Prozentsätze der Leistungsphasen 1 bis 7 um 50 Prozent, von der fünften bis siebten Wiederholung um 60 Prozent und ab der achten Wiederholung um 90 Prozent zu mindern. ...


Es wird doch das Objekt nicht billiger (anrechenbare Kosten), sondern die zu erbringende Leistung weniger (Bewertungssatz der Leistungsphase).

Im Vorteil ist, wer lesen kann...

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§11 HOAI 2009 03 Sep 2014 10:33 #53223

Danke Alsheimer. Gelesen hatte ich das schon. Bin ja auch zu dem selben Ergebnis gekommen wie Du. Aber die Rechnung, die mir hier vorliegt, ist halt nach Variante 2 berechnet. Daher war ich mir unsicher.

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