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Sehr geehrte Kollegen,
gerade bin ich auf folgendes Problem gestoßen. Es handelt sich um ein Gebäude in Hanglage mit talseitig offenem Kellergeschoß und hangseitiger Einschüttung. Die ausführugn der Baugrubensicherung hangseitig erfolgt als Permanentsicherung/Daueranker. Die Neigung der Sicherungswand beträgt ca. 75-80°. Der Arbeitsraum zwischen Gebäude und Baugrubensicherung wird mit Hinterfüllmaterial (Kies, Erde,...) hinterfüllt, die Verdichtung erfolgt lagenweise mit leichtem Gerät.. Das Gebäude selbst wird als steifer Kasten gesehen, somti ist von einer parallelverschiebung auszugehen. Nun meine Frage: Was baut sich auf das Gebäude für ein Erddruck auf -Siloerddruck mit k ogh ? -Siloerddruck mit k agh - aktiver Erddruck mit Verdichtungserddruck? - Erdruhedruck mit Verdichtungserddruck? Die Frage zielt daraufhin ab, dass ich die auslegung der Baugrubensicherung auf eine Permanent anzweifle, da meine Meinung ist, dass Gebäude ist trotz Permanentsicherung auf Erdruhedruck zu bemessen und die PErmanentsicherung für die Gebäudestandsicherheit somit keine günstige wirkung hat. Liege ich falsch? SG Sebastian |
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Letzte Änderung: von dahoizi.
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Nachtrag:
Ich würde liebend gerne eine jpeg mit riesigen 50 KB einfügen, funktioniert aber wie immer nicht. SG Sebastian |
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Letzte Änderung: von dahoizi.
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Das wäre aber hilfreich, um die Randbedingungen besser verstehen und deine Frage beantworten zu können... ![]() |
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Ich würde
eine angemessene Verkehrslast oben. Entweder 5.00 kN/m2 oder 3.50 kN/m2 dann natürlich den normalen Erdruhedruck. oben noch einen Verdichtungserddruck aufsatteln, aber nur so weit bis er betragsmäßig gleich dem Erdruhedruck+Verkehr ist. Das heißt, er fängt oben (oder meins wegen 20cm unter GOK) voll an und nimmt dann nach unten gegen Null auslaufend ab. und ja, die Baugrubenabfangung würde ich auch nicht ansetzen. Es reicht schon relativ wenig Bewegung aus und der Erddruck wird durch die Verbaubwand durchgereicht. Nur wenn sich für das Gebäude irgendwie auffällige Konstruktionen und Bemessungen ergeben, könnte man ja nochmals gezielt nachdenken und nachfragen. |
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Welche Meinung vertritt denn der Baugrundgutachter?
Kann man den Zwischenraum nicht einfach unverfüllt lassen? Die Geschoßdecke über dem "Keller" bis zur Baugrubenwand auskragen lassen? Müssen die Ankerköpfe lt. Zulassung zugänglich d.h. prüfbar bleiben? Ansonsten würde ich die Kellerwand auf Verdichtungserddruck bemessen, das dürfte in dem Fall die größte Belastung bringen. |
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Die Bauteilbemessung ist nicht das Problem, hier kann ich entsprechend reagieren. Mir geht es mehr um den Nachweis der Gesamtstabilität.
Bei flacher Neigung der Baugrubenwand bildet sich in der Hinterfüllung ein Gleitkeil aus, somit liegt kein Silodruck vor. Es gibt keine Baugrubensicherung mit Null Bewegung,also baut sich in der Hinterfüllung eine Spannungszustand in der größenordnung vom Ruhedruck auf. Bei kleinster Bewegung des Baukörpers entspannt sich der Erddruck auf die größe des aktiven und baut sich durch Setzungen wieder zum Ruhedruck auf. Bei der Diskussion mit der Stützmauer im anderen Thread war das ein klarer Fall- Dieser Vorgang wiederholt sich immer wieder bis zum Versagen, da das dahinterliegende Erdreich immer wieder "Nachrutscht". Nur im Falle einer Permanentsicherung stellt sich m.E. allmählich ein Gleichgewichtszustand ein und ein Ruhedruck baut sich nicht mehr auf. Oder hat der Wasti hier wieder einen Denkfehler? KaiF: Ankerköpfe werden mit eingespritzt lt. Aussage Tiefbauer > Für Daueranker. VG Sebastian |
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