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Hallo alle zusammen,
Mein Frage geht dazu ob Fahnenblechanschlüsse nach ec3 noch realisiert werden dürfen? Ich habe jetzt gelesen das ein BDK Nachweis nach EC3 für Fahnenblechanschlüsse und Doppelwinkel Anschlüsse nicht möglich ist da es keine Bestimmung der Knicklänge möglich ist da so ein Anschluss kein Gabellager darstellt. über FEM Methoden ist wohl eine Anschlusssteifigkeit möglich anzusetzen statt des Gabellagers. Wenn ja wie kann ich so eine Steifigkeit ermitteln? Hat da jemand schon Erfahrung mit gemacht? Danke schonmal im Voraus! |
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Hallo dkaempfe,
Ich denke ja, wenn man den Obergurt gegen "seitliches" Ausweichen sichert ![]() dann braucht man den BDK -Nachweis sowieso nicht führen. Grüße, Sergej |
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Hallo Sergej,
Also wenn ich dich richtig verstehe siehst du das auch so das ein solcher Anschluss nur noch bedingt einsetztbar ist? |
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Hallo dkaempfe,
genau so sehe ich den Anschluß. Der Anschluß mit Fahnenblech ist für den Lastabtrag von V-Lasten gut geeignet, aber die "echte" Gabellagerung ist nicht vorhanden: die Flansche werden am Auflager seitlich nicht abgestützt. Grüße, Sergej |
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Noch eine Bemerkung,
Der Anschluss m.E. war auch in der "alten" 18800 als keine "Gabellagerung" eingestuft. Grüße, Sergej |
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Aber da gabs ne Methode um die knicklange für einen solchen Anschluss zu bestimmen?
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