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Wohnungstrennwand - Prüfstatik erforderlich? - Nds 06 Mär 2014 12:08 #51116

Bedenke mal:
3 Nutzungen....
in der Ferienwohnung sind fremde Leute, die Angst haben im Dunkeln und kein Jever abkönnen.
Evt. kommen die sogar aus NRW. :ohmy:

Und dann brennt es im Stall....
Me transmitte sursum, Caledoni!
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Wohnungstrennwand - Prüfstatik erforderlich? - Nds 06 Mär 2014 12:18 #51117

...ja, wenn ich das aus dieser Sichtweise betrachte :-)

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Wohnungstrennwand - Prüfstatik erforderlich? - Nds 06 Mär 2014 13:12 #51118

GustavGans schrieb: in der Ferienwohnung sind fremde Leute, die Angst haben im Dunkeln und kein Jever abkönnen.
Evt. kommen die sogar aus NRW. :ohmy:



Hallo Gustel,

aber die aus NRW bringen dann das Geld, damit sich die Ferienwohnung auch bezahlt macht :laugh:

Gruß

Klaus Meyer aus NRW

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Wohnungstrennwand - Prüfstatik erforderlich? - Nds 06 Mär 2014 13:28 #51119

:)

Genau deswegen sollen die ja erhalten bleiben.... auch wenn die kleine Chantalle aus Grevenbroich im Stall zum ersten mal eine raucht.....
Me transmitte sursum, Caledoni!

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Wohnungstrennwand - Prüfstatik erforderlich? - Nds 06 Mär 2014 13:46 #51120

Moin,

falls es noch interessiert...(ist ohne die Pläne gesehen zu haben natürlich nicht verbindlich):
nach den Schilderungen ist das Gebäude GK 3, aber wohl kein reines Wohngebäude -> daher sonstiges Gebäude ...
darum siehe NBauO § 65 -> Statik ist zu prüfen und eigentlich auch der Brandschutz.

Wenn ein Planer in die Pläne reinschreibt T30RS, warum sollte ein Brandschutzprüfer oder ein Bauamtsmitarbeiter dann das RS streichen!? T30 ist Minimalanforderung besser geht immer!

Schöne Grüße aus Stuhr
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Wohnungstrennwand - Prüfstatik erforderlich? - Nds 06 Mär 2014 14:06 #51121

...genau beim Bauamt wird nichts gestrichen was besser als gefordert ist, das ist ja der Grund weshalb ich das hinterfragen wollte...es hat sich mittlerweile geklärt. Der Bauamtsmitarbeiter ist sehr nett und hat sich die Zeit genommen mir das zu erklären...wie IngLamb schon sehr richtig geschrieben hat ist es ein sonstiges Gebäude der Klasse 3, weil kein reines Wohngebäude. Übrigens wären es nur Ferienwohnungen, oder Wohnung mit Ferienwohnung ohne Stall wäre das genauso...

Mein Fehler war, dass ich die NBauO falsch gelesen habe...

in §65 steht:
...
"2) Für Baumaßnahmen nach den §§ 62 bis 64 sind nur

1. die Nachweise der Standsicherheit für bauliche Anlagen nach Absatz 3 Satz 1 und
...
So nun habe ich unter Absatz 3 geschaut und das steht:
...
(3) 1 Bauliche Anlagen nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 sind

1. Wohngebäude der Gebäudeklassen 4 und 5,
2. unterirdische Garagen mit mehr als 100 m² Nutzfläche in sonstigen Wohngebäuden,
3. sonstige Gebäude,
4. ...
....
Mein Fehler: Ich dachte Satz eins ist hier "1. Wohngebäude der Gebäudeklassen 4 und 5," ...ich hab GKL3, wieso also Prüfen? Satz 1 bedeutet hier nicht "1.", sondern diese kleine hochgestellte 1 nach (3), was bedeutet alle hier aufgeführten baulichen Anlagen sind zu prüfen...also auch sont. Gebäude wie meins :-)

...jetzt kann ich ruhig schlafen, danke an alle, die sich beteiligt haben, ich hoffe ich konnte meinen Fehler beschreiben und euren Tag ein wenig erheitern :-)

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