Willkommen,
Gast
|
|
Hallo zusammen, habe dieses schöne Forum heute gefunden und hoffe ihr könnt mir bei meiner Frage ein bisschen weiterhelfen.
Rahmenbedingungen: (Nutzungsänderung) altes Bauernhaus mit angrenzendem Stallbereich. Das Wohngebäude soll in zwei Wohneinheiten aufgeteilt werden ca.75m² und 115m². Die beiden Wohneinheiten befinden sich im EG. Dachboden ist begehbar und soll als Abstellfläche dienen. Der angrenzende Stallbereich (Wohnhaus und Stall teilen sich eine Wand)hat eine Grundfläche von knapp über 400m² und ist eingeschossig. Das Gebäude ist in die Gebäudeklasse 3 eingeordnet worden. Jetzt zu meiner Frage: Benötigt man für dieses Vorhaben eine Prüfstatik? Die neue Wohnungstrennwand ist eine zusätzliche gemauerte Wand, die in F30 gebaut werden soll. Ansonsten werden keine tragenden Bauteile beeinflusst. In der NBauO habe ich keine Hinweise gefunden, die aussagen, ob man wegen dieser Wand eine geprüfte Statik braucht. Habe ich irgendwelche Angaben vergessen? ich hoffe nicht....nun hoffe ich über rege Beteiligung. Vielen Dank schonmal im Voraus. Grüße von der Nordsee. |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Hallo,
frag doch deinen Architekten, bzw. den, der den Bauantrag unterschrieben hat. Wenn der das nicht beantworten kann, kann der evt. auch sonst nicht viel.. ![]() Me transmitte sursum, Caledoni!
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
...mein Architekt hat im Moment Urlaub und ist nicht zu erreichen. seine Mitarbeiterin hat keine Ahnung von sowas, der Statiker ist auch überfragt und das Bauamt möchte gerne prüfen, kann mir aber nicht wirklich verständlich machen wieso...deswegen habe ich mich selbst duch die NBauO gelesen, aber bin leider nicht schlauer geworden. Eigentlich muss ein Gebäude der Klasse 3 ja nicht geprüft werden. Mir würde ja eine Info reichen, wo ich Angaben finden kann, ob bei Erstellung einer Wohnungstrennwand in F30 eine Prüfstatik zu machen ist....
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Hallo,
du bist mit der landwirtschaftlichen Nutzung im gewerblichen Bereich. Wohnung und Stall werden durch eine einschalige Trennwand baulich getrennt. Dachboden (Holz) geht ohne Trennwand durch.... Bestimmt habt ihr auch ein Reetdach..... ![]() Sowas kann man nicht in einem Forum besprechen. Das kann nur dein Architekt. ![]() Me transmitte sursum, Caledoni!
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
...mhhh, ich dachte es würde irgendwo vielleicht stehen, inwieweit so eine Wohnungstrennwand geprüft werden muss...
...kein Reetdach... ..."Dachboden (Holz) geht ohne Trennwand durch...." da weis ich nicht so wirklich was damit gemeint ist! ...Decken im Wohnraum auch in F30... ...Bauliche Trennung bis unters Dach zwischen Stall und Wohnteil ist vorhanden...wieso ist man direkt im gewerblichen Bereich, wenn man den Stall privat nutzt, bsp. die eigenen Pferde stehen da drinne? danke und Grüße. |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Mensch Limestone,
es geht doch dabei um Brandschutz. ![]() Niemand von hier kennt deine Butze. Wer hat denn die F30-Forderung gestellt? Sag jetzt nicht: Das Bauamt. Wieso nicht F90? Wieso nicht "in der Bauart einer Brandwand"? Da gibt es soviel zu beachten. Wieso willst du die Prüfung der Statik nicht? Nur wegen Kosten, oder ist da noch was anderes.....? ![]() Me transmitte sursum, Caledoni!
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten