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Hallo.
Frage zu Staplerverkehr auf einer Betondecke. DIN EN 1991-1-1 6.3.2.2 (7) Einwirkungen aus Gabelstaplern...sollten als Einzellasten angesezen, die zusammen mit den gleichförmig vertelten Lasten nach Tabelle 6.4 anzusetzen sind. Müsste man für eine Decke , auf der FL6 Stapler fahren, gleichzeitig die Flächenlast von 20 kN/m² ansetzen und zusätzlich die Achslasten der Stapler an den ungünstigsten Stellen, oder wertet man einmal für die Flächenlasten aus, und einmal für die Achslasten der Stapler an ungünstigster Stelle, also exclusiv? Beides zusammen wäre doch doppelt, meiner Meinung nach. Für die Achslasten Schwingbeiwert von 1,4? Für die Flächenlasten kein Schwingbeiwert? Für die Gründungsnachweise ohne Schwingbeiwerte? (für Durchstanzen etc. also Betonbemessung sicherlich wieder mit) |
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Hallo,
du musst selbstverständlich beides zusammen ansetzen. Denn,. wenn die Halle/Lagerraum (was auch immer) voll beladen ist, ist eventuell eine kleine Gasse vorhanden, in der nun der Gabelstapler inclusive seinem Gegengewicht nun eine Riesenschwere Palette hebt. Ein kleinwenig bist du zwar auf der sicheren Seite, aber anders wäre die verteilte Laste sonst kaum händelbar, wenn du die gasse in verschiedenen Richtungen ansetzen willst. Grüße Bruno |
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Hallo.
Danke erstmal für die Antwor,t Bruno. Dachte nur folgendes: Lagerlasten sind ja so bei 7,5 kN/m² bei schwerem Industriebetrieb. Ersatzflächenlasten für FL6 Stapler aber 20 kN/m², obwohl die gelagerten Flächen-Lasten weitaus geringer sind, als die Lasten die er transportiert. Bei mir z.B. Maschinenproduktion,wenn mal eine Maschine (großflächig auf der Decke verteilt) mit Stapler tansportiert wird (Last gebündelt auf Achsen). Also Flächenlasten 20 kN/m² + Achslasten 170 kN/m² mehrfach verteilt auf der Decke an ungünstigster Stelle. Z.B. Auflagernah bei Unterzügen oder in Feldmitte...das läppert sich und dann noch der Schwingbeiwert von 1,4. Vor allen Dingen, weil man die Lasten mit in die Fundamente nimmt. Aber den Satz in der Norm verstehe ich auch so. Hatte folgendes logischer gefunden: 1. Lastfall Flächenlasten 20 kN/m² für Biegemomente der Decke und Lastweiterleitung in die Stützen/Fundamente 2. Lastfall Ersatzlasten an ungünstigster Stelle (z.B. für Querkraftnachweise oder Biegemomente bei Unterzügen) Beide Lastfälle aber exclusiv. Damit wäre alles abgedeckt. |
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EN-1991-1-1 Tab6.5 und Tab6.6
Da steht ja L und B vom Stapler, und nur auf diese Fläche denke ich muss man die G_stapler + Q_Hublast ansetzen. Rundherum die 7,5kN/m² Für FL-6: (110+80) / ( 2,3*5,1)= 16,2kN/m2 ... falls man angst hat das x1,4 (wäre aber nicht notwendig, da physikalisch nicht möglich) Der zweite Fall ist die Achslast gabelseitig, die ist ca 90% von G_stapler + Q_stapler ... nur hier würde ich den Schwingbeiwert ansetzten (den da entsteht er auch)... das sollte für Durchstanzen, Unterzüge usw maßgebend sein. Ausser im DIN-Anhang steht was anderes! .. was ich und mein Halbwissen nicht kennen ![]() [EDIT] Steht im DIN-NAD dass man die 20kN/m² auf die Volle Lagerfläche ansetzten muss ? |
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Letzte Änderung: von cebudom.
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Im Schneider 20. Auflage steht geschrieben:
"Decken in Werkstätten, Fabriken, Lagerräumen und unter Höfen, auf denen Gegengewichtsstapler eingesetzt werden, sind ................... ..................mit den in Betracht kommenden Einzellasten Qk nach Tafel 3.20 (Geometrie nach Abb. 3.20) und ringsherum für eine gleichmäßig verteilte Nutzlast qk nach Tafel 3.20 zu bemessen." |
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Zunächst missachte einfach alles was von CEBEDUM geschrieben wird, ihm traue ich nicht mal zu, eine Vogelhäusschen zu bauen
![]() Du musst auf jeden Fall den Bauherren mit ins Boot holen. Wenn er einen Gabelstapler FL6 betreiben will, dann muss er auch sein Bauwerk auch auslegen. ALso auch die Flächenlast von 20kN/m². Wenn er aber sagt, er braucht den großen Stapler, weil er große Teile mit geringem Gewicht umherkarren will, dann muss das auch so vereinabrt werden. Ansonsten müsstet du ihm klarmachen, dass er bei der gewünschten Flächenlast auch einen kleineren Stapler nehmen kann. Als Beispiel, ich habe mal eine Theaterühne bemessen.Flächenlast 5kN/m². Weil die Bühnenbilder dadrauf umhergefahren werden sollen, wurde nach Beratung vereinbart, dass wir die schweren Achslasten eines FL1 nehmen die qk Last aber vernachlässigen. Insofern waren die Lastannahmen nur in Anlehnung an 6.4,6.5,6.6. Wenn aber jemand so einen Riesenstapler trotz gerionger Flächenlasten haben will, dann muss auch ganz klar festgehalten werden, dass wenn es mal eine Umnutzung der Halle geben sollte, dass diese Halle dann nicht für den Gabelstaplerverkehr nach Norm bemessen ist und natürlich auch keiner FL-Klasse zugeordnet werden kann. Zur Argumentation, warum die Flächenlast von 20kN/m² logisch erscheint: In einer Halle Lagern auf Europaletten Zementsäcke(wahrlich nicht das schwerste Lagergut). Eine Palette wiegen 1,5t. Jetzt gibt es eine Großlieferung, dass 2 Paletten übereinander gestpelt werden, und schon hast du deine 3t=30kN=30kN/m². Und weil eine FL6 Stapler das auch noch mit links tragen kann. Sobald eine FL-Klasse vereinbart wird, ist sofort die Flächenlast in der Tabelle 6.4 maßgebend und nicht mehr die nach Tabelle 6.1. |
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