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Hallo Werte Kollegen,
Habe eine Frage, worauf ich keine direkte Antwort finden kann, da in der Normung beim Brandschutz immer der Abstand des Schwerpunktes der Längbewehrung angegeben ist, sowohl bei Platten als auch bei Balken. Habe aber erfolgendes Problem: gegeben ist eine Deckenplatte, in der Schubbewehrung erforderlich ist. Ich könnte und kann in diesem Fall mit Schubzulagen "ohne Umschließung der oberen und der unteren Biegezugbewehrung" hinkommen, ist mir aber "zu heiß" . Daher will ich richtige Schubbügel einbauen, mit Umschließung der oberen und unteren Bewehrung. Die Betondeckung der Deckenbewehrung unten in der 1. Lage hat 3,0 cm. Bügel haben d8 mm. Daher bleibt die Betonüberdeckung der Bügel unten von 2,0 cm. Die Brandbeanspruchung erfolgt von unten. Frage ist, reicht die Betondeckung von 2 cm aus? Für die Beiträger/ Meinungen danke ich voraus. Grüße, Sergej |
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Hallo Kollegen,
an der Stelle noch eine Ergänzung meinerseits, warum Schubbewehrung erforderlich ist: auf der Decke steht noch ein Staffelgeschoss in Massivbauweise drauf. Grüße, Sergej |
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Letzte Änderung: von Sergej.
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Hallo Sergej,
meines Wissens kein Thema für die Bügel. Entscheidend ist die Längsbewehrung. Daher bezieht sich die Norm auch immer auf die Längsbewehrung . |
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Hallo statiker99,
danke für die schnelle antwort. ich habe auch in der norm bezüglich der bügel nichts gefunden. ich war mir einfach unsicher, ob bei platten doch eine gesonderte regelung für schubeisen geben könnte. grüße, sergej |
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hallo Sergej,
maßgebend ist der Randabstand der Längsbewehrung. Es hat keinen Brandversuch gegeben, bei dem bis 90 Min. ETK ein Schubbruch entstanden wäre. Balken haben sogar noch gehalten, als die Bügel schon 800 °C heiß waren. Alle Versuche, eine analytische Lösung für den Querkraftnachweis zu finden, sind daran gescheitert. Die Lösung im EC2 (italienisch) wird von der TU BS für DE nicht akzeptiert, da sie von der ital. Hochschule nicht ausreichend dokumentiert wurde. Bei 2 cm Betonüberdeckung ( Randabstand ca. 2,5 cm ) kann man i.d.R. sogar die Bewehrung auf Biegung nachweisen, z.B. bei alten Rippendecken. Ihre Betonüberdeckung für die Bügel ist also ok. gruß dvog |
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Hallo Kollegen,
könnte man den Nachweis nicht auch so führen: Falls in der "Außergewöhnlichen Bemessungssituation" (Brandfall ?) keine Schubbewehrung erforderlich wäre, ist der Nachweis erbracht. Es handelt sich ja um einen Extremfall, bei dem es ausreicht, wenn die Decke nicht einstürzt. Oder ist das falsch gedacht ? |
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