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Gast
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Hallo Zeemann,
ich bin zwar nicht der Experte, aber eine Frage drängt sich mir auf: Wie willst Du die Türen (Hauseingangstür, Terrassentür) gegen drückendes Wasser abdichten? Ist es nicht sinnvoller das ganze Gebäude 50 cm anzuheben? Viele Grüße Bernd |
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Hallo Bernd,
1. ICH stelle hier die Frage ! 2. Ein kleiner Tip: Mit meinen Angaben kannst du dir deine Frage selbst beantworten, na kommst du drauf ? 3. Ich bin NICHT der Architekt ! Anscheinend hat bis jetzt noch keiner eine Idee, wie man in diesem (Sonder-) Fall mit der DIN 18195-6 zu verfahren hat ? VG Zeemann |
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Letzte Änderung: von zeemann.
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doch.
die antwort hast du dir mit 3. selbst gegeben. damit ist auch die frage, wer welches abdichtungskonzept zu verantworten hat, fast beantwortet. angenommen, du wärst der architekt, dann hättest du - die ardt zu erfüllen - bei abweichungen vollumfänglich aufzuklären + genehmigen zu lassen letzteres ist bei weg-bauten eher nicht, bei efh schwierig leistbar. grüsse, markus Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde |
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Hallo Zeemann,
wenn der Bemessungswasserstand = GOK ist. Gilt ganz klar DIN 18195-6 - kein Sonderfall! Dein Abdichtung (sprich: OK weiße Bodenplatte muss 30cm darüber liegen) Folglich würde ich anordnen das die Bodenplatte 15 cm nach oben geschoben wird. Solch eine Grenzbetrachtung würde ich nicht anders Ausführen. Wer sagt dir nicht, dass bei Erreichen des Grundwasserspiegel zur Geländeoberkante noch ein Starkregen über 3 Tage kommt und das Wasser weiter seigt. Und dies nicht versickern kann da der Grundwasserspiegel so hoch ist. Lass es dir auf der Zungen zergehen (Grundwasser = GOK. Sollten hier Abweichungen sprich Sonderlösungen stattfinden, die die DIN 18195-6 aus hebeln freuen sich die Gutachter, denn Sie haben wieder was zu tun. Aber ist nur so meine Meinung Gruß |
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An alle die es interessiert,
KEMPEROL 2K - PU Abdichtung ist nach Allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis auch bei drückendem Wasser (bis 3 m Tiefe) nach DIN 18195-6 als Abdichtung zugelassen. Dabei wird im Prüfzeugnis ausdrücklich der Fall "Anschluss an WU-Bodenplatte" beschrieben. Ich denke das ist (in unserem Fall) ausreichend, da es oberhalb der Geländeoberfläche niemals zu drückendem Wasser kommen kann und es hier nur um eine (zu starre) Regel in der DIN geht. Mir ist keine Dickbeschichtung, die dies so (für DRÜCKENDES WASSER) in Ihrem Prüfzeugnis stehen hat. Bevor nun die Bedenkenträger mosern: Ich werde den Architekten selbstverständlich darauf hinweisen, daß ein Prüfzeugnis noch keine ARDT ist, und das er dies mit dem Bauherrn vereinbaren soll. |
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Hallo Zeemann,
diese Abdichtung ist meines Erachtens nach DIN 18195-6 Pkt. 7.2 gemeint. Auzug: 7.2 Abdichtungsarten Nach 7.2.1 und 7.2.2 werden zwei Abdichtungsarten unterschieden: 7.2.1 Abdichtungen gegen drückendes Wasser sind Abdichtungen von Gebäuden und baulichen Anlagen gegen Grundwasser und Schichtenwasser, unabhängig von Gründungstiefe, Eintauchtiefe und Bodenart. 7.2.2 Abdichtungen gegen zeitweise aufstauendes Sickerwasser sind Abdichtungen von Kelleraußen-wänden und Bodenplatten bei Gründungstiefen bis 3,0 m unter GOK in wenig durchlässigen Böden (k < 10-4 m/s) ohne Dränung nach DIN 4095, bei denen Bodenart und Geländeform nur Stauwasser erwarten lassen. Die Unterkante der Kellersohle muss mindestens 300 mm über dem nach Möglichkeit langjährig ermittelten Bemessungswasserstand liegen. Wobei aber von zeitweise aufstauenden Sickerwasser gesprochen wird. Du sagtest jedoch ganz klar, dass dieser Lastfall nicht gemeint ist und sprachst von Bemessungswasserstand = GOK Also ich würde gegenüber den Architekten bedenken anzeigen und dann ist gut. Gruß |
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