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Hallo Kollegen,
ich habe einen Stahlbetonrahmen im Bestand (Baujahr ~1965), der durch Umnutzung nun F30 (R30) Anforderungen hat. Ich habe die Ursprungsstatik und die geprüften Pläne. Unterlagen liegen also eigentlich alle vor. Jetzt zu meiner eigentlichen Frage: Wie genau führe ich den Nachweis unter Brandeinwirkungen? bzw. genauer geht es mir um die Ermittlung der Biegemomente infolge Brand (ETK). Kann ich diesen (Verformungs-)Lastfall mit den gänigen Stabwerksprogrammen (Dlubal, Sofistik) rechnen? Eigentlich bräuchte ich dafür ja die thermischen Dehnungen nach 30 Minuten ETK. Hat jemand Tipps oder Ideen? Danke und Grüße Homer |
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Mal eine dumme Frage.
Ändert sich etwas an den Lasten bzw. statischen Sysytem, ggf. wäre nähmlich das Thema Bestandsschutz möglich. Wenn Bestandsschutz, wäre für F30 eventuell auch ein Nachweis (Tabellenverfahren?) nach alter Norm möglich. |
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Bestandsschutz greift leider nicht... das war auch meine Hoffnung.
Aber im Prinzip betrifft das Problem nicht nur Bestandsgebäude, sondern alle Rahmen unter Brandbeanspruchung. |
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Hallo Homer,
m.E. kommt es darauf an, ob der Rahmen als "Teiltragwerk" (unausgesteift, verschieblich) betrachtet werden muss oder die einzelnen Teile als Einzelbauteile angesehen werden können. Bei Bauteilnachweisen sind Tabellenverfahren oder vereinfachte Rechenverfahren z.B. nach EN 1992-1-2 B.2 möglich. Sonst müssen allgemeine Rechenverfahren angewendet werden. gruß dvog |
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Hallo Homer,
Ich stimme der Aussage von statiker99 zu: ich würde das ganze nicht mischen: "Alt mit neu". Nachweis für Brandschutz des Rahmens unter Gebrauchslast (charakteristisch) nach DIN 4102 (Alt), d.h. Tabellenverfahren, bzw. nach den im Jahr 1965 gültigen Normen. Dafür gibt es auch Tabellenbücher. Aber, wie dvog geschrieben hat, das System prüfen: verschieblich oder ausgesteift. Ich denke, dass die Rahmen als Aussteifungsrahmen berechnet wurden, daher ein verschiebliches System. Ich würde hier besser auf "alte Regelwerke" zugreifen. Nach den heutigen Normen per Hand, denke ich, kann man den Nachweis "abknicken": man kommt nicht hin. Ist vorab meine Meinung zu deinem Problem. Grüße, Sergej |
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Hallo Homer,
mir fällt da noch eine Sache ein. Ich habe vor ca 15 Jahren mal eine Umnutzung eines Bestandsbau‘s untersucht, Herstellung war ca. 1965. Da ging es aber erst mal nur um das Thema Standsicherheit. Wenn ich mich richtig erinnere war das Problem, daß die Kollegen damals noch kein Versatzmaß kannten und sehr frühzeitig die Biegebewehrung zwecks Schubdeckung aufgebogen haben. Mein Rat war damals, unbedingt den ursprünglich vorgesehenen Belastungsrahmen einzuhalten (bzw. geringfügige Lasterhöhungen nach damaliger Norm nachzuweisen) und das ganze unter dem Thema Bestandsschutz abzuhandeln. |
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