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Morgen Kollegen,
das verdrängte Volumen hat sich auch nach Einführung der Eurocodes nicht geändert. Hurra. Die Frage ist, wie ist der Nachweis nach Eurocode 7 zu führen. Anbei ein Ausschnitt aus dem Handbuch zum Eurocode 7. Wasserdruck von unten ist destabilisierend. Wie ist die Wasserauflast auf dem Körper zu betrachten ? stabilisierend ????? Früher war alles ganz einfach: nue = Auflast / Auftrieb >= 1,1 |
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Das vom Fundament verdrängte Wasservolumen * Dichte von Wasser ist die von unten destabilisierend auf das Fundament wirkende Auftriebskraft.
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Es ist auch jetzt immer noch einfach (siehe auch Hinweis dvog)
![]() selbst schwer machen. Wenn man schon den oberen Teil des Wassers seperat betrachtet, warum auch immer, ist doch folgendes klar: Der destabisilierende Wasserdruch auf der Unterseite ist direkt und linear abhängig vom "Wassergewicht" auf der oberen Seite. Hier unterschiedliche Teilsicherheitsbeiwerte anzusetzen ist physikalisch unsinnig und wird meines Wissens auch nicht in der Norm gefordert. Etwas anderes wäre z.B. der Fall eines Einfeldträgers mit Kragarm, Feldlänge = Kragarmlänge = 1m. Links und rechts jeweils ein Meter Erde drauf vom gleichen LKW, gamma = 18. Hier müßte natürlich beim Nachweis der Lagesicherheit mit unterschiedlichen Teilsicherheitsbeiwerten gerechnet werden. |
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