Hallo Mika,
meines Wissens eher nicht/selten.
Z.B. DIN-EN 1990/NA, Tab. 1.2, faßt ständige Situation (P) und vorübergehende Situation (T) zusammen, also gleiche Teilsicherheitsbeiwerte auch im Bauzustand.
Dann gibt es wohl noch ein paar Besonderheiten.
Windlasten können abgeminderten werden, je nach Dauer.
Im EC2 (Stahlbetonbau) kenne ich Abminderungen bei Fertigteilen.
Im EC7 (Grundbau) gibt es Abminderungen für temporäre Zustände.
So muß man sich dann durchkämpfen.
Viel Spaß noch.