Der Versuch ist doch nur dann notwendig, wenn du Stähle hast, die nicht in den Tabellen EC3 aufgeführt sind, denn diese sind für Stahl und Stahlguss immer schweißbar, insofern ist auch kein versuch notwendig ist. Wenn du aber beispielsweise deie Schwei´ßbarkeit an einene Altstahl nachweisen willst, dann solltest du an einer Probe diesen Nachweis erbringen, das KANN aber nicht im EC3 geregelt sein.