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Hallo Kollegen,
habe eine Frage zu Sicherheitsbeiwerten. Kennt Ihr irgend eine Vorschrift die die Teilsicherheitsbeiwerte bei Ausstellung erhöht? Oder ist es ausreichend die werte nach DIN bzw. EC zu verwenden? Hatte mal den Fall, dass ich im Bühnenbau ein Sicherheitsbeiwert für Verkehr mit 2,5 rechnen musste. Gruß |
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Hallo Keule!
Kannst Du mal kurz "Ausstellung" erläutern, was Du damit meinst? Und dieser erhöhte Wert von 2,5 kommt mir auch nicht bekannt vor, obwohl ich in der Bühnenbranche tätig bin. Gruß taw |
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Ich rechne gerade Kunstgebilde in einer Ausstellung aus Gerüstrohren. Diese haben teilweise eine Aufbauhöhe von 13m. und eine Grundfläche von ca. 1,0x1,0m. Diese Türme sind freistehend und ich muss dafür die Balastierung ermitteln.
Belastung sind: - EIgenlast aus Konstruktion - Horizontalnutzlast aus Kat C3.(1,0kN/m) - Horizontallast l/100 aus EIgengewicht im Schwerpunkt - Imperfektion nach DIN EN 12811 tan°phi = 51,3 taw: Würdest du dazu die Teilsicherheitsbeiwerte nach EC1 verwenden, um die Balastierung zu ermitteln? Den Faktor damals hatte ich vom AG bekommen. Gruß |
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Hallo!
Oha, das kommt mir irgendwie bekannt vor. Ich würde gar in die andere Richtung gehen und mich auf die DIN EN 13814 "Fliegende Bauten ..." stützen. Hier werden konkrete Sicherheitsbeiwerte für Kippen und Gleiten genannt. Diese bewegen sich von 1,2 (Wind) bis 1,3 (sonstige Lasten). Dein Konstruktio scheint sich innerhalb eines geschlossenen Bauwerkes zu befinden. Da aufgepasset: in großen Messehallen z.B. geben einige Messebetreiber auch Lastansaätze für "Hallenwind" vor. Gruß taw |
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Ja die Konstruktion steht innerhalb einer Halle.
Angaben zum Hallenwind habe ich keine bekommen und daher auch ausgeschloßen. Ich habe die Teilsicherheitsbeiwerte nach DIN EN 12811 genommen. Dann sollte es ja passen. Gruß und Danke Keule |
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