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Hallo gibt es hier Juristen?
ich bekomme eine Anfrage für eine Tragwerksplanung nach HOAI 2009. Jetzt ist die HOAI 2013 vom Bundesrat bewilligt. Wie sieht das aus, wenn die Leistungen erst zum Zeitpunkt der neuen DIN anfallen? Klenkes |
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Bin kein Jurist, aber nach Info AHO gilt:
Grüße |
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hi,
ich hab aus einem vortrag (ra scholtissek) mitgenommen: "Gültigkeit der neuen HOAI ab Inkrafttreten, nicht ab Datum der Genehmigungsplanung für ein Bauvorhaben" da die 2013er hoai jetzt auch vom bundesrat verabschiedet ist, sollte alles klar sein? btw, fast wäre die verabschiedung noch knapp geworden - die "nordstaaten" haben sich verweigert. ob wegen der unbefriedigenden lösung für beratungsleistungen oder weil die auch mal a bisserl "röslern" wollten .. keine ahnung ![]() zumindest sind fallstricke der alten hoai (anr. kosten/ vorh. substanz) durch neue (dokumentitis) ersetzt ![]() viel spass - bis zur nächsten novelle, markus Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde |
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Tach zusammen!
Ich meinte mal gelesen/gehört zu haben, dass das Inkrafttreten der Zeitpunkt der Veröffentlichung im Bundesanzeiger o. Ä. ist. Kann das jemand bestätigen? Viele Grüße IBA |
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Ich hab mal (lange her) gerlernt:
Das verkündete Gesetz tritt in dem Zeitpunkt in Kraft, der im Gesetz selbst genannt ist. Wenn ausnahmsweise eine besondere Regelung über das Inkrafttreten fehlt, tritt es gemäß Art. 82 Abs. 2 GG am vierzehnten Tage nach Ausgabe des Bundesgesetzblattes in Kraft. |
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hi,
Die HOAI 2013 tritt am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. www.bmwi.de/DE/Presse/pressemitteilungen,did=580084.html grüsse, markus Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde |
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