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Tragwerksplaner Deutschland 06 Jun 2013 11:31 #48481

Liebes Forum,
ich habe ein abgeschlossenes Bauingenieurstudium (Dipl. Ing. TU) an einer deutschen TU (Bayern) und bin gleich nach meinem Abschluss zurück in mein Heimatland.
Dort bin ich in der Ingenieurkammer eingetragen und arbeite als selbsständiger Bauingenieur (Tragwerksplanung).
Da ich für einen internat. tätigen deutschen Schlosserbetrieb interne Vorstatiken, aber auch kleinere/mittelgrosse Stahlstrukturen berechne wollte ich nach der rechtlichen Situation in D fragen:

Gibt es in Deutschland ein Ingenieuralbum wo man eingetragen sein muss um offiziell Baustatiken zu stempel?
Oder bin ich als Dipl. Ing. (TU Deutschland) automatisch eingetragen?
Berufserfahrung? Habe ich inzwischen 9 Jahre...
Was hat des mit den Ingenieurkammern auf sich? Ist es Pflicht in einer Kammer (Bayern, Hessen, ...) eingetragen zu sein, oder Leisten die Kammern nur zus. Infos für Ingenieure (Fortbildungen, Infos, usw), da so weit ich mich informiert habe man nur eingetragen werden kann wenn man im dortigen BL wohnhaft ist und die Hauptaktivität dort hat?

Wie sieht der Ablauf nach abgeschlossenem Studium aus um selbstständig als Baustatiker tätig zu werden?
Stempel? Bei uns stellt die Kammer des "Bundeslandes" die Stempel mit Inskriptionsnummer gegen ein jährliches Entgelt für die Mitgliedschaft...

Habe bereits auf den Seiten der Ingenieurkammern der Bundesländer gesucht, aber nicht wirklich nützliche Infos gefunden.

Wie ihr seht bin ich nicht wirklich informiert, was die Formalität angeht.
Wäre auch für eine nützliche Internetseite mit Infos diesbezüglich dankbar...

Vielen, vielen Dank
Lex

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Aw: Tragwerksplaner Deutschland 06 Jun 2013 11:52 #48482

Etwas habe ich inzwischen gefunden:

Laut LBOVVO §10 muss der Bauherr eine Personn ernennen die den Standsicherheitsnachweis vor Baubeginn/Bauabschnitt liefert (bei Wegfall der bautechnischen Prüfung nach § 18).
Dieser Nachweis muss:

1. von einem Bauingenieur mit einer Berufserfahrung auf dem Gebiet der Baustatik von mindestens fünf Jahren oder
2. von einer Person, die in den letzten fünf Jahren vor dem 31. Mai 1985 hauptberuflich auf dem Gebiet der Baustatik ohne wesentliche Beanstandungen Standsicherheitsnachweise verfasst hat, wenn ihr eine Bestätigung darüber von der höheren Baurechtsbehörde ausgestellt und diese Bestätigung bis zum 31. Mai 1986 beantragt worden ist.

In 1) müsste ich reinfallen, oder bedarf es weiteren Eintragungen usw.?

Wird die Berechnung auf einem Amt abgegeben, oder bleibt die beim Tragwerksplaner/Bauherr?

Wie siehts aus wenn § 18 Wegfall der bautechnischen Prüfung nicht gültig ist

Lex

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Aw: Tragwerksplaner Deutschland 06 Jun 2013 11:52 #48483

Hallo,
gib mal in der Suchfunktion dieses Forums "ingenieurkammer" ein. Da ist was zum Thema.

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Aw: Tragwerksplaner Deutschland 06 Jun 2013 11:57 #48484

Danke Herr Lehmann,
hier sind einige intressante Beiträge...hab mal wieder zu viel gegoogelt und zu wenig direkt im Forum gesucht...
Lese mich mal ein...
Lex

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