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Gast
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Hallo zusammen.
Nach meiner Statik wurde eine eingeschossige Tiefgarage gebaut, die jetzt demnächst überschüttet wird. Jetzt fragt die Bauleitung an, ob eine bestimmte Rüttelplatte auf der Decke eingesetzt werden darf, um den Straßen-/Platzaufbau zu verdichten. Das Teil wiegt immerhin fast 500 kg. Weitere Angaben: Zentrifugalkraft 65 kN, Frequenz 29 Hz. Direkte Bedenken haben ich nicht, weil für den Teil, der unter einer öffentlichen Straße liegt, das volle Lastbild nach DIN Fb 101 angesetzt ist und auch die restliche Fläche für schwere LKW nachgewiesen wurde. Trotzdem wüsste ich gerne wie ihr mit der Frage umgehen würdet (z.B. bei einer Hofkellerdecke, die nur für PKW nachgewiesen ist). Nachweis für 65 kN Einzellast (vielleicht auch auf ein m² verteilt)? ![]() Harmonische Analyse ![]() Oder alles verbieten und erklären, dass sie statisch verdichten sollen? ![]() Oder alles erlauben, weil das Teil nur 5 kN wiegt? ![]() Und wenn Ihr rechnet, wer zahlt euch das? ![]() |
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diego schrieb:
In diesem Fall eher verbieten ![]()
Kommt darauf an, wie die Vertragsverhältnisse sind. Für mich stellt dies einen Bauzustand dar, der wahrscheinlich im Vorfeld (wenn sie Statik erstellt wird) nicht richtig greifbar ist. Ist die Decke nur als Hofkellerdecke bemessen (5 kN/m²) braucht keiner dort mit schwerem Gerät zu hantieren (es sei den, er kann es nachweisen). Bei größeren gewerblichen Bauten (Teile der Tiefgaragendecke sind im Endzustand überschüttet) rechnen wir im Regelfall aber höhere Lasten aus Baustellenverkehr bereits ein. Dann ist das Thema mit der Rüttelplatte nicht so dramatisch. |
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Moin,
und gebe mal den Hinweis an die Baustelle, dass die sich nicht so große Haufen anschütten sollen die sie dann anschließend auseinander ziehen. |
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hi,
statiker99 schrieb: ..Für mich stellt dies einen Bauzustand dar ..[/quote] nachweise für bauzustände sind im leistungsbild der hoai-(grund)leistungen nicht enthalten. für die honorierung würde ich neben den fachlichen anforderungen besonders die organisatorischen pflichten angemessen hoch einschätzen. detaillierte hinweise gibt es dazu auch im aho-heft nr.3 NICHT - deshalb "einschätzen". grüsse, markus Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde |
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Danke für Eure Beiträge!
Die eigentliche Frage ist ja: welche Auswirkungen hat die Rüttelei auf das Gebäude? Und bedeutet "Zentrifugalkraft 65 kN", dass ich eine statische Last von 65 kN auf die Decke rechnen muss? (Wäre in meine aktuellen Fall weit unterhalb der Nutzlast) |
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diego schrieb:
Für mich ist die Frage beantwortet (siehe oben: Ist die Decke nur als Hofkellerdecke bemessen (5 kN/m²) braucht keiner dort mit schwerem Gerät zu hantieren (es sei den, er kann es nachweisen). Wenn die 65 kN auf ca. einen Quadratmeter weit unterhalb der Nutzlast sind, na dann ... ![]() Die Zentrifugalkraft verstehe ich als vertikale Last im Betrieb. In wie weit hier bei einer Berechnung noch ein Zuschlag für die Dynamik gemacht werden müßte, weiß ich nicht. Die 29 Hz interpretiere ich ( ![]() die Maschine 29 x / sec mit 65 kN x dyn Zuschlag?? auf die Decke hämmert. Harmonische Analyse ![]() ![]() So ohne weiteres könnte ich es nicht rechnen, aber wer Spaß dran hat.... Jedenfalls würde ich meinen "statischen" Segen nicht so ohne weiteres geben. Ich laß mir doch "mein" Bauwerk (geplante Standzeit > 50 Jahre) doch nicht binnen Stunden mit so einer Rüttelplatte ruinieren. Im Schadensfall möchte ich nicht erleben, was Gutachter und Dynamikspezialisten so alles an Argumenten aus dem Ärmel zaubern. Noch als kleiner Hinweis, was solche Geräte schon im normalen Zustand anrichten können (Thema Verdichtungsdruck auf Kellerwände). Wie gesagt, ist nur meine Meinung. Ich würde hier sehr vorsichtig bleiben. |
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