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Hallo,
muss ich bei der Bemessung einer Überkopfverglasung eines freistehenden Pultdaches ( Fahrgastunterstand ) mit einer Neigung von 5° den erhöhten Druckbereich ( Bereich B = +2,1 )nach EC1 ansetzen, oder genügt der Ansatz des " Normalbereiches A ", der in etwa der alten DIN 1055 entspricht. Eine Glasdickenerhöhung auf Grund von nun ( EC 1 ) auftretenden " Druckspitzen " macht für mich nicht so viel Sinn, da Wind eine Kurzzeitbelastung darstellt und Verbundsicherheitsglas darauf nicht so kritisch reagiert. |
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Hallo Superpepi2011,
ohne die Abmessung und das System zu kennen, Sie haben ja nichts weiteres dazu geschrieben, würde ich pers. für die Überkopfverglasung (nach meiner Meinung wäre das dann eine Dachfläche) nicht die Werte A, B usw. nehmen sondern würde ich mich doch für die Windlastbereiche F, G, H und I entscheiden. Als weiteres einen Vergleich mit der "ALTEN" Din vorzunehmen ist nicht Zielführend. Wenn Sie meinen, daß auf Grunnd des EC1 auftretende Windlastspitzen eine Glasdickenerhöhung keinen Sinn macht, dann lassen Sie es doch. ![]() Die Kurzzeitbelastung geht im Übrigen in den Bemessungsbeiwerten ein. Ich hoffe, daß Ihnen keine Glaspatte auf den Kopf fällt. Vermutlich gehen die Scheiben jedoch eher duch Wandalismus zu bruch als durch Wind. Aber wer kann das beantworten ? |
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Hallo MeyerK
danke für Ihre Antwort auf mein Problem. Hier nochmal eine Beschreibung des Systems. Länge des Unterstandes ca. 10,0 m bei einer Auskragung von ca. 2,50 m. Der Sparrenabstand bzw. Raster der Kragarme beträgt ca. 1,0 m. Die Überdachung soll ohne Vertikalverglasung ( freistehende Überdachung ) ausgeführt werden, deshalb finde ich Ihren Vorschlag einer Einteilung der Dachfläche in Windlastbereiche F,G,H und I hier problematisch. Mir erscheint grundsätzlich eine so extreme Lasterhöhung im Druckbereich zwischen DIN 1055 und EC 1 in diesem Fall fragwürdig. zb.: max. Winddruck nach DIN 1055 freistehendes Pultdach 10° Cp = 0,3+0,7 = +1,0 max. EC1 analog dazu Bereich B Cpnet = +2,4 Mit Wind als "Kurzzeitbelastung" spiele ich auf Untersuchungen an, die bei einer Belastung durch Wind den Schubverbund einer Verbundsicherheitsverglas ansetzen, was sich meines Wissens jedoch noch außerhalb der geltenden Vorschriften und Normen bewegt. Gruß superpepi2011 |
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