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Hallo zusammen,
hier ist ein "Neuer"! Wer hat sich schon mit der DIN EN 1992-1-2: 2010-12 (STAHLBETON + BRANDSCHUTZ) auseinandergesetzt und kann mir in diesem Punkt weiterhelfen? Bemessung einer Stahlbetonstütze mit R90(früher F90): Egal ob ich - mir die Tabelle 5.2a(Seite 46) im EC anschaue: z.B. Mindeststützenbreite von 300mm und 45mm Achsabstand für "Mü_fi" von 0,5 - oder in Frilo eine Stütze zuerst mit alter Norm(DIN 1045-1:2008) und dann gemäß DIN EN 1992: 2012(nur Heißbemssung möglich!) berechnen lasse, erhalte ich eine ERHEBLICHE ERHÖHUNG DER EINZULEGENDEN BEWEHRUNG!! Sind hier die Normen wirklich so stark verschräft worden?? ->mit anderen Worten würde das bedeuten dass es für R90-Stützen unterwirschaftlich ist die kleiner als 30cm zu planen!?? Ist z.B. eine tabellarische Einordnung nach DIN 4102-4(Tabelle 31) in Kombination mit de EC noch zulässig!?? Welche Fachliteratur, Beträge oder online-Vorlesungen könnt ihr mir empfehlen? vielen Dank für eure Mithilfe, Andreas |
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Hallo Andreas,
habe mich bisher nur ein klein wenig damit befaßt, daher alle Angaben ohne Gewähr: „Ist z.B. eine tabellarische Einordnung nach DIN 4102-4(Tabelle 31) in Kombination mit de EC noch zulässig!??“ Meiner Meinung nach sind, wenn Tabellen angewendet werden, die Tabellen 5.2a bzw. 5.2b anzuwenden, wenn nach EC bemessen wird. „Sind hier die Normen wirklich so stark verschräft worden??“ Gegenüber DIN 1045 – 1988 sicherlich (die Vorteile der geringeren Stützenbewehrung mit DIN 1045-1 helfen beim Brandschutz natürlich nicht). Gegenüber DIN 1045-1 weiß ich es nicht. „- oder in Frilo eine Stütze zuerst mit alter Norm(DIN 1045-1:2008) und dann gemäß DIN EN 1992: 2012(nur Heißbemssung möglich!) berechnen lasse“ Achtung, die Programme müssen validiert sein!! |
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Das tolle an der Tabelle 31 (neu) war, dass man zwischen den Stützenlängen interpolieren konnte. Das gibt die Tabelle 5.2a im EC2-1-2 leider nicht mehr her. Hier wird immer von einer Knicklänge von 0,5 x 6m = 3.0 m ausgegangen. Das kann man m.W. auch nicht umgehen. Für kurze Stützen ist die Tabelle 5.2a enorm unwirtschaftlich.. von Tabelle 5.2b ganz zu schweigen.
Ich rechne Pendelstützen generell mit der Gleichung 5.7 auf Seite 46. Das ist sehr übersichtlich und auch schnell in Excel programmiert. Du kannst gut sehen ,an welchen Schrauben du drehen musst, damit du mit deiner Pendelstütze auf R90 kommst. Grüße Homer |
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Hallo a.tha,
ich habe in letzten 6 Monaten einige Stützen nach EC2-1-2 unter Anwendung des Tabellenverfahrens gerechnet und kann folgendes berichten/sagen: - die Normung wurde verschärft, insbesondere gibt es sehr großen Sprung von F60 auf F90. Dabei habe ich mich in der Berechnung auf den Betonquerschnitt bezogen, d.h., Interpolation der Mindestbauteildicke, und nicht auf die Lage der Bewehrung. Nach dem Tabellenverfahren soweit ich weiss, darf weiter Interpoliert werden. Dabei musste ich sogar bis zu 300% der erforderlichen statischen Bewehrung einlegen (3-fache Bewehrungsmenge), hängt aber von der Ausnutzung ab, d.h., für F90 müsste man sich bei der Brandbeanspruchung in den Grenzen zwischen 0,3...0,50 bewegen, damit man noch Querschnitte unter 30 cm schaffen kann. - Wenn man nicht nach dem Tabellenverfahren hinkommt, kann man das "Zonenverfahren" anwenden, aber die Rechnerei dazu ![]() des NAD's berücksichtigt, weiss ich nicht. - Allgemein gesagt, liegt das Tabellenverfahren immer auf der sichren Seite. - "Ist z.B. eine tabellarische Einordnung nach DIN 4102-4(Tabelle 31) in Kombination mit de EC noch zulässig!?? hier gilt "Mischungsverbot". Grüße, Sergej |
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Letzte Änderung: von Sergej.
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hallo,
habe diesen thread nochmal "hochgeholt", da er m.E. noch ein paar Erläuterungen erhalten sollte. 1. neue Tabelle 31: Die Tabelle ist an DIN 1045-1 gekoppelt und nur noch da anwendbar, wo noch nach DIN gerechnet wird (z.B. Bayern). 2. Tabellenverfahren EC: Die Tabelle 5.2a ist mit Gleichung 5.7 berechnet und stellt deshalb kein eigenes Verfahren dar. Sie ist nur ein Ausschnitt. Das Verfahren geht weiter als Tabelle 31 und ist flexibler. Es wurde an der Uni Lüttich entwickelt und hat als Validierungsbasis nicht nur alle Brandversuche, die der Tab. 31 zugrunde liegen, sondern auch internationale. Der entscheidende Vorteil ist die Abhängigkeit von der Knicklänge im heißen Zustand (keine Interpolation zwischen verschiedenen Längen). Auch gibt es keine Einschränkung bei runden Stützen (die wurden für Tab. 31 sowieso nicht untersucht sondern nur über die Steifigkeit rund-eckig die Knicklänge reduziert). Außerdem kann sehr leicht über den Parameter Bewehrungsgrad iterativ bemessen werden. Grundsätzlich geht die Wissenschaft davon aus, dass eine rotationsgehaltene Pendelstütze im Brandfall oben und unten zu 100% eingespannt ist. Vereinfacht kann man sagen, dass die einspannenden Bauteile außerhalb des Brandraumes liegen müssen (Beispiel: Geschossstütze in einem mittleren Geschoss). Bei einem Brandszenario wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass es nur an einer Stelle brennt - also nur in einem Geschoss. Deshalb war Tabelle 31 für das oberste Geschoss nicht anwendbar (nur mit dem Trick der Knicklänge von 0.7 h). Die Stütze im obersten Geschoss hat aber evtl. obere Einspannungen in Unterzüge. Diese werden im Brandfall zwar auch heiß, sind aber vorhanden und dürfen nach EC2-1-2 auch als Teileinspannung angesetzt werde. Eine 50%-tige Einspannung kalt bleibt folglch auch eine gleichgroße heiß. Die o.g. Stütze kann folglich dann mit lo = 0.6 h statt 0.7 h gerechnet werden. Fazit: Tabelle 5.2a vergessen und immer mit Gleichung 5.7 rechnen. Es können keine höheren Werte herauskommen als nach Tab. 31. Wenn Sie mit einem Programm das nachrechnen wollen, dann muss es natürlich diese Randbedingungen nachbilden können. Rechnen Sie eine Pendelstütze (ohne Einspannungen) nur heiß, dann rechnen Sie gegenüber den Tabellen mit der doppelten Knicklänge und müssen zwangsläufug wesentlich höhere Ergebnisse erhalten. gruß dvog |
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Hallo zusammen,
vielen Dank für die Antworten, das mit der Gleichung 5.7 ist eine gute Lösung. Die Excel dazu ist gerade in Bearbeitung! Andreas |
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