Kann mir jemand erklären was im Sinne der DIN EN 1997-1, 9.2
"gemeinsames Versagen des Baugrunds und des Bauteils" bedeutet.
In der weiteren Aufzählung sind doch eigentlich alle Grenzzustände aufgelistet.
Eine Erklärung anhand von Beispielen wäre dankbar.
Vorab, vielen Dank.
Jörg