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Gast
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Oder die Verankerung der Längszugkraft, darf man ab vorderer Auflagerkante geltend machen? Wenn ja, so stellt doch dies i. d. Regel kein problem dar, da die verankerungslänge aufgrund von Querdruck und Endhaken (wenn vorhanden) drastisch reduziert werden kann?
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Vielleicht.
Oder eben doch (nicht). |
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hört bitte auf zu antworten, dadurch kommen diese themen unnötigerweise wieder nach oben...!
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morten25 schrieb:
Keine Sorge, isch schubs dann das Thema wieder nach oben |
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