Willkommen,
Gast
|
|
|
|
Hallo,
unter: hier steht im Bericht 4 der vpi-bw - News von 2010 etwas: Galvanisch verzinkte Schrauben der Güteklasse 8.8 und 10.9 sind nicht zulässig die kommen ja eher selten vor, aber warum sollten die nicht erlaubt sein??? Das ist ja weder eine Bauvorschrift noch sonstige DIN. Hat ja keine bindene Wirkung. Ausserdem nach DIN und nicht EC. Gruß Gustav ![]() Me transmitte sursum, Caledoni!
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
GustavGans schrieb:
Hallo Gustav, du irrst ("teilweise"): Galvanisch verzinkte Schrauben der Festigkeitsklassen 8.8 und 10.9 dürfen nach DIN 18800-1:2008 (407) nicht verwendet werden. Hintergrund: Wasserstoffversprödung - wasserstoffinduzierte Rissbildung (hydrogen embrittlement) kann durch das Eindringen von Wasserstoff in das Kristallgitter ausgelöst werden; diesbezüglich sind höherfeste Werkstoffe besonders empfindlich. Im Eurocode 3 ist zwar eine derartige Regelung nicht enthalten (weder in Teil 1 noch in Teil 8), allerdings wird man in den Produktnormen nur auf feuerverzinkte Schrauben verwiesen, der Begriff „galvanisch verzinkt“ taucht dort nicht auf. Außerdem gibt es in den entsprechenden Produktnormen (z.B. DIN EN 14399-1 Abs. 4.2.3 oder DIN 15048-1 Abs. 4.2.4) immer den Hinweis: "Bei dem Herstellverfahren für Schrauben der Festigkeitsklasse 10.9 ist sorgfältig auf die Gefahr einer Wasserstoffversprödung zu achten." Ergo kann man daraus schließen, dass der Einsatz galvanisch verzinkter Schrauben nach Eurocode 3 erlaubt ist, wenn man (nachweislich) die Gefahr der Wasserstoffversprödung ausschließen kann. (Zitiert nach Prof. Dr.-Ing. Peter Knödel: Schrauben.pdf , Abschnitt 10) Gruß Berthold |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
![]() ![]() ![]() DAS IST MAL EINE ANTWORT!!! SCHNELL, VERSTÄNDLICH UND GUT GESCHRIEBEN Wieder was dazugelernt. Danke sagt Gustav ![]() Me transmitte sursum, Caledoni!
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Hallo Gustav,
ich muss noch folgendes ergänzen ( man sollte auch die Nationalen Anhänge mitlesen und beachten ![]() Im Nationalen Anhang zur DIN EN 1993-1-8 steht: NCI zu Abschnitt 3.1.1 Verzinkte Schrauben Es sind nur komplette Garnituren (Schrauben, Muttern und Scheiben) eines Herstellers zu verwenden. Feuerverzinkte Schrauben der Festigkeitsklasse 8.8 und 10.9 sowie zugehörige Muttern und Scheiben dürfen nur verwendet werden, wenn sie vom Schraubenhersteller im Eigenbetrieb oder unter seiner Verantwortung im Fremdbetrieb verzinkt wurden. Andere metallische Korrosionsschutzüberzüge dürfen verwendet werden, wenn - die Verträglichkeit mit dem Stahl gesichert ist und - eine wasserstoffinduzierte Versprödung vermieden wird und - ein adäquates Anziehverhalten nachgewiesen wird. Galvanisch verzinkte Schrauben der Festigkeitsklasse 8.8 und 10.9 dürfen nicht verwendet werden. Damit ist die Verwendung hochfester galvanisch verzinkter Schrauben in Deutschland auch nach Eurocode nicht zulässig. Grüße |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
*push* Ich Drücke den Beitrag nach oben, weil aktuell:
Bedeutet für mich im Umkehrschluss dass feuerverzinkte Schrauben 8.8 und 10.9 zulässig sind Oder anders gefragt: Welchen Korrosionsschutz würdet ihr bei einer der Witterung ausgesetzten Stahlkonstruktion verwenden ? |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Auf jeden Fall feuerverzinkt. Galvanisch verzinkte Sachen rosten nach einiger Zeit, wenn sie der Witterung ausgesetzt sind.
Stand letztens ein interessanter Artikel im Ingenieurblatt. Gruß |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
|
Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten