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Hallo an Alle,
die Situation ist auf dem angehängten Dokument zu sehen. Es geht um die Wand in Achse F. Es handelt es sich um einer 24er Wand, dessen Material aus den Plänen mir nicht ersichtlich ist. Die Siuation befindet sich über die gesamte Gebäudehöhe bis in den KG wieder. Die beiden Wohneinheiten sollen am Bereich der Zimmer 1 und Schlafen miteinander verbunden werden. Eine Statik liegt zum jetzigen Zeitpunkt nicht vor, wird aber noch besorgt. Ich weiß, dass es sehr schwer ist, ferndiagnose zu erstellen. Das erwarte ich auch nicht. Ich habe eigentlich eher einige allgemeine Fragen bezüglich Statik. 1) Angenommen, diese Wand ist eine tragende Wand (davon gehe ich aus). Das bedeutet, diese Wand wurde als Deckenauflager "benutzt". Könnte man rein theoretisch die Wand und die Decke mit einem Unterzug abfangen? 2) Angenommen, diese Wand wurde auch zur Aussteifung mit herangezogen. Was macht man dann? Vorschlag: Kompletten Nachweis der Aussteifung OHNE dieser Wand führen. Falls erfüllt, ausführen. Fall nicht=Pech gehabt?! Die Fragen haben keinerler Gewähr und dienen nur für mich als kleine Information. Bedanke mich natürlich für jede Antwort im Voraus und wünsche einen schönen Sonntag ![]() Anhang Situation_Wand_.pdf wurde nicht gefunden. |
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Hallo,
ersteinmal grundsätzlich. Eine tragende Wand ist auch dann eine tragende Wand, wenn Sie KEINE Deckenlasten erhält dennoch aber ein aussteifende Wirkung hat. Ja man kann fast alle Wände abfangen, wenn man Kompensationsmaßnahmen vorsieht, wenn notwendig. Beispiel, du hast eine Wand, die ist 10m lang. und kommt mit einer Last über die Länge von 3t/m dementsprehcnd ist dein Fundament ausgelegt. Wenn du nun ein 9m Loch in diese Wand reinmachen willst, so muss geschaut werden, ob die Fundamente für eine konzentreiert Last von 3*10/0,5 = 60t/m ausgelegt ist. Wenn nicht und u willst trotzdem das Loch, dann musst du das Fundament versärken, Z.B durch Unterfangung. Die Andere Frage ist natürlich bei 9m Spannweite wie hoch dann dein Sturz sein wird, aber das ist eine andere Frage. zu 2. genau so wie du es schreibst, Wenn ich mir aber deinen GR anschuae, dann fehlt der AUssenwand dann die Querwand, wäre dann wahrscheinlich nur noch eine 2 seitig gehaltene Wand, wohingegen vorher 3 seitig gehalten. Dann würde ich die Wand im Bereich des Abstellraumes 1 komplett belassen. Sieht aber auf den ersten Blick ganz danach aus, als ginge es diese Wand herausznehmen, Eine kleine "Lisene" würde ich der AW aber noch belassen, um Sie weiterhin 3Seitig gehalten zu deklarieren. |
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