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liebe kollegen
konkreter fall: bodenplatte mit einzeleinwirkungen am rand. der durchstanz nachweis wurde nach din 1045 alt geführt mit 1,4 taur für randstützen und tau0=0,35 für gestaffelte bewehrung. um durchstanzbewehrung zu vermeiden wurde die untere bewehrung solange erhöht bis der durchstanznachweis ok war, immer im rahmen der norm. frage: die zusätzliche bewehrung unten unter den stützen wird in diesen bereiche zugelegt. muss eine verankerungslänge z.b. zum kritischen schnitt eingehalten werden, oder bedarf es einer speziellen verankerung dieser zulagebewehrung unten? bitte euch um eure meinung gruss paul |
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die bewehrung ist um das maß der verankerungslänge über den krit. rundschnitt hinaus zu führen. am besten die volle verankerungslänge (empfehlung)
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danke für die auskunft.
ist die zulage bewehrung bei randstützen am rande aufzubiegen (stützen liegen ganz am plattenrand)? oder reicht eine ausreichende verankerungslänge für den teil in die platte hinein (bei der berechung wurde ja auch u reduziert angenommen)? gruss paul |
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m.E. Verankerungslänge in beide Richtingen notwendig, deshalb amRand aufbiegen; vielleicht ähnlich Steckbügel ausbilden.
Gruß von Arno Ingenieurbüro Rüdiger Arnold
Beratender Ingenieur Schlüterstraße 49 14558 Nuthetal Tel: 033200/51189 Fax: 033200/51194 e-mail: info@arnostatik. |
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