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Mauerdurchbruch 03 Sep 2004 20:34 #4650

Hallo,
ich möchte in meinem Haus eine Tragendewand durchbrechen. Das Haus ist 1950 gebaut. Die Decke besteht aus Holzbalken die mit Bohlen verkleidet ist. Genau über der Wand die Durchgebrochen werden soll befindet sich keine weitere tragende Wand. Der Duchbruch soll auf einer Breite von 3,00m erfolgen. Ich habe mir gedacht das ich 2 Doppel-T-Träger einsetzen werde. Erst von der einen Seite die Wand halb durchbrechen Träger einsetzen und anschließend die andere hälfte und den zweiten Stahlträger einsetzen. Anschließend die darunter befindliche Wand abtragen.
Mit welchen stärken muss ich bei den Stahlträgern rechnen. 2*( h=120mm b=100mm) oder sollten sie größer dimensoniert sein. Muss man eigendlich eine Bauanzeige oder Baugenehmigung einholen bevor man startet.

Mit freundlichen Grüßen,
Nils
PS: Vielen Dank im Vorraus!!

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ReMauerdurchbruch 04 Sep 2004 07:33 #4651

Eingriffe an Tragwänden sind wohl genehmigung- oder mindestens anzeigepflichtig.
Das Einstemmen von horizontalen Schlitzen wird zwar manchmal gemacht, ist aber nicht erlaubt.
Es können da schon mal locker 2,5 bis 3 Tonnen !! pro m Träger zusammen kommen.
Also: Fachmann (Statiker) vor Ort hinzuziehen, Decke auf beiden Seiten abstützen, Wanddurchbruch ausführen, Auflager herstellen (reicht die vorhandene Mauerwerksgüte??), Träger reinlegen und Decke kraftschlüssig unterfüttern.
Gruß Wolfgang

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ReMauerdurchbruch 04 Sep 2004 08:04 #4653

  • Siegfried
  • Siegfrieds Avatar
Hallo, lieber Bauherr,
Sie sollten sich lieber alleine die Haare schneiden, da können Sie nicht viel verkehrt machen, denn es wächst ohnehin wieder nach. Sollten Sie aber Baumaßnahmen alleine durchführen wollen ohne gelernte Handwerker, ohne Statiker, der auf die Aussteifungen (mit evtl. Knicken, Kippen, Beulen, Gesamtstabilität) zu achten hat und und und, so empfehle ich Ihnen schon jetzt, Ihren evtl. verbleibenden Nachlaß zu regeln. Woraus schöpfen Sie eigentlich Ihre Selbstüberschätzung und hierbei Geld sparen zu wollen?
Ein wohlgemeinter Ratschlag, den Sie aber wahrscheinlich nicht annehmen können.

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ReMauerdurchbruch 06 Sep 2004 06:17 #4659

Hallo Nils,
Sie sollten auf jeden Fall einen Statiker zu Rate ziehen. So hoch sind die Kosten für eine solche Berechnung auch wieder nicht. Jedenfalls stehen sie in keinem Verhältnis zu dem, was bei zu schwacher Ausführung des Sturzes an Kosten entstehen kann! Eine öffnung von 3,00 m ist letzendlich statisch gesehen kein Pappenstiel mehr. Falls noch stat. Berechnungen zu dem Gebäude existieren ist die Dimensionierung eines passenden Sturzes kein Problem.

Gruß Michael Hülshorst

P.S.: Wenn sich die Sache noch kein Fachmann angeschaut hat, woher wissen sie dann, das die Wand tragend ist?

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ReMauerdurchbruch 06 Sep 2004 09:24 #4664

  • Um-Bauherr
  • Um-Bauherrs Avatar
Hallo,

bin auch der Meinung, dass man in jedem Fall einen Statiker beauftragen sollte.

Ich habe einen ähnlichen Fall:
Entfernung einer 24er tragenden Wand im EG auf 4 m Länge zur Vergrösserung eines Wohnzimmers in einem Einfamilienhaus (1 Wohneinheit) aus Baujahr 1961. Im OG befindet sich an gleicher Stelle auch eine 24er Wand.

Mit welchen Kosten muss ich für einen Statiker rechnen?
Ist ein Bauantrag nötig?
Standort: Essen, NRW

über Infos würde ich mich sehr freuen.

Freundliche Grüsse aus Essen
Frank

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ReMauerdurchbruch 06 Sep 2004 10:11 #4667

  • Klaus M
  • Klaus Ms Avatar
hallo herr bauherr aus essen !

gem. BauO NRW § 65 (2) 1. ist keine baugenehmigung erforderlich, wenn ihnen von einem sachkundigen die ungefährlichkeit der anstehenden maßnahme innerhalb des gebäudes bescheinigt wird. also statiker hinzuziehen!!!!

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