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Gast
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Ein unterkellertes EFH soll auf einer tragenden Sohlplatte gegründet werden. Berechnet ist sie mit herkömmlicher Mattenbewehrung. Die Mattenbewehrung soll nun aus wirtschaftlichen Gründen durch Stahlfasern ersetzt werden. Meinem Wissen nach sind Stahlfasern aber nur als Ersatz für konstr. Bewehrungen erlaubt. Für den Nachweis der Tragfähigkeit mit SFB ist doch eigentlich eine Zustimmung im Einzelfall erforderlich, oder gibt es mittlerweile bauaufsichtlich zugelassene Stahlfasern? Hat jemand Erfahrung in der Hinsicht?
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Ihre Frage wurde hier schon mehrfach behandelt. --> mal im Forum nach Stahlfaserbeton suchen.
Einen Hinweis zur Zulassung finden Sie hier: diestatiker.de/diestatiker/index.php?opt...=view&id=558&catid=4 mfg. Dipl.-Ing. R. Hufenbach / PBS-GmbH |
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Hallo,
warum geben sie keine kurze eindeutige antwort ? stahlfasern (beton) dürfen nur konstr. bewehrung ersetzen. statisch tragende bauteile müssen bislang noch immer mit normaler bewehrung ausgeführt werden. gruß klaus |
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Das scheint mir so nicht ganz richtig. Der von R.Hufenbach angegebene Link verweist auf das Stahlfasersystem "Dramix". Dies System scheint auch für stat. erforderliche Bewehrung zugelassen. Allerdings nur mit sehr vielen Einschränkungen, welche im Prinzip nur eine Anwendung beim Bau von Einfamilienhäusern und ähnlichem zulassen.
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hallo,
es gibt für tragende Bodenplatten und Kellerwände von Wohngebäuden bauaufsichtliche Zulassungen für Stahlfaserbeton ohne Betonstahlbewehrung! Grüsse Thomas. |
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Stimmt nicht, KlausM! Es gibt eine Zulassung für Stahlfaserbeton für Fundamentplatten. Tatsächlich sind darin aber Einschränkungen enthalten (siehe Beitrag von Huelle); die wesentlichste ist wohl der maximale Abstand der tragenden Wände von 4,00 m. Für diese zugelassenen Stahlfasern gibt es für die Bemessung der Platten auch schon Software (mbAEC). Im Ingenieurblatt wurde vor kurzem sogar eine mit Stahlfaserbeton ausgeführte Decke berichtet. (Nr. der Ausgabe habe ich z.Zt. nicht zur Hand) Auch hier arbeitet man wohl schon an Zulassungen. Vorsichtig wäre ich mit "Umrechnungen" des Betonherstellers, diese würde ich zumindest nachprüfen.
Grüße von Arno Ingenieurbüro Rüdiger Arnold
Beratender Ingenieur Schlüterstraße 49 14558 Nuthetal Tel: 033200/51189 Fax: 033200/51194 e-mail: info@arnostatik. |
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