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Hallo zusammen.
Wie seht ihr es mit dem Schwingungsnachweis von Holzbalkendecken im Terrassenbereich? Ich habe gerade eine Terrasse, welche zwar das Frequenzkriterium einhält, jedoch im Steifigkeitskriterium bei 2,2 mm liegt. Berechnung nach EC 5, Schwingung nach Colling / Hamm. Grüße Ralf |
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Ist total subjetiv.
Der Eine Bauherr sagt ok, der andere nicht. ....und der 3. stellt nen Blumenkübel drauf dann ist ruhe. Beschreib mal statisches System! und Balkenquerschnitt. ![]() Me transmitte sursum, Caledoni!
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Dreifeldsystem 4,60m/3,70m/3,80m. Beplankt mit OSB 22 mm, Schüttung + Betonsteine als Belag 40 mm.
Zwischenbalkendämmung, Lattung, Verkleidung. Nutzlast 4,00 kN/m² für Terrassen, KVH 10/24 e = 62,5 cm. Zum Bauwerk: Bestehendes zweigeschossiges EFH mit neuem seitlichen eingeschossigen Anbau. Das Dach des Anbaus dient als Terrasse für die obere Etage des EFH. Wenn die Decke so eingebaut wird, habe ich eigentlich keine Bedenken, jedoch müsste der Schwingungsnachweis eigentlich geführt werden, und eingehalten werden. Leider habe ich bei dem Deckenaufbau auch nicht die geforderten konstruktiven Mindestanforderungen (Nassestrich oder Trockenestrich mit schwerer Schüttung). Der Bauherr kann die Decke ja erst nach Fertigstellung einschätzen, bzw beurteilen. Ich unterstelle den Bauherren einfach mal, dass sie sich nicht vorstellen können, wie sich 1 mm Verformung in einem Feld von 4,60m anfühlen. ![]() Hätte das System ja gleich reinschreiben können ![]() |
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Und? was sagt dein Bauchgefühl?
Jeder hat doch schon mal auf na Holzbalkendecke gestanden... und dann deine Granatenbalken.... ![]() Me transmitte sursum, Caledoni!
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Meine "Granatenbalken sind ja "in Ordnung" für Biegung uns Querkraft. Dem Holzbauer haben wir jettz gesagt, dass er mit dem Bauherrn reden soll, dass wir auf den Nachweis verzichten wollen/können.
Wie macht ihr es mit dem Schwingungsnachweis? Lässt ihr den weg, wenn er zu unbequem wird, oder sprecht ihr den Bauherren darauf an? |
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Hallo Ralf,
Schon mal gelesen? www.hochschule-biberach.de/documents/469...97-b7f6-d366b2ae3773 Ansonsten gibt es auch noch die 'Erläuterungen zu DIN 1052:2003-08' vom Beuth-Verlag, insbesondere zu DIN 152, 9.3. Dürfte im Prinzip noch physikalisch richtig sein, obwohl DIN 1052 schon aus dem Verkehr gezogen wurde. Mit EC5 hab ich noch nicht viel zu tun gehabt, aber gilt die Forderung überhaupt für Terrassen? Bei DIN 1052 galt 9.3 nur für Wohnräume. Gruß mmue |
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