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Aw: Flachdecke Durchstanzber. in Filigran-Bauweise ? 28 Feb 2013 07:01 #45831

Sergej schrieb:

DeO schrieb:
"...Mitunter liest man aber die Annahme, dass der Hauptstatiker die bautechnischen Unterlagen solcher Sondervorschläge seinerseits zu prüfen und gutzuheißen hätte. Ich wollte nur abklopfen, ob das dahinterstecken könnte."

Ist auch so, ich schaue die Unterlagen nochmals an und ggf. nachrechnen;
man kann nicht sicher sein, keiner ist perfekt.


Man muss auch nicht bei allem sicher sein. Verantwortlich für alles was sich direkt oder indirekt durch den Sondervorschalg ergibt ist derjenige, der den Sondervorschlag plat und nachweist.

Es ist eben nicht Aufgabe des Hauptstatikers die Sondervorschläge zu prüfen und freizugeben. Damit halst er sich unnötig Haftung auf und sitzt mit im Boot.

Wenn man einen Auftreag zu Bewertung, Prüfung und Freigabe von Sondervorschlägen hat ist es natürlich was anderes. Ansonsten aber tut man gut daran sich vollkommen aus den Sondervorschlägen rauszuhalten.

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Aw: Flachdecke Durchstanzber. in Filigran-Bauweise ? 28 Feb 2013 15:26 #45848

hi,

DeO schrieb:

DeO schrieb:
"... Es ist eben nicht Aufgabe des Hauptstatikers die Sondervorschläge zu prüfen und freizugeben. Damit halst er sich unnötig Haftung auf und sitzt mit im Boot.

Wenn man einen Auftreag zu Bewertung, Prüfung und Freigabe von Sondervorschlägen hat ist es natürlich was anderes. Ansonsten aber tut man gut daran sich vollkommen aus den Sondervorschlägen rauszuhalten.


trefflich formuliert!

manchmal trifft man (nicht nur) bauherren, die meinen,
der kleine finger reicht bis zur schulter ;)

ein hinweis auf grenzen der leistungen a la hoai
sowie honorierung besonderer leistungen (aho, heft nr. 3)
kann für klarheit bzgl. auftragsumfang und damit für
honoraranpassung oder (im negativfall) für "enthaftung"
sorgen: das sollte man nicht schleifen lassen ..

grüsse, markus
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde

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Aw: Flachdecke Durchstanzber. in Filigran-Bauweise ? 28 Feb 2013 16:24 #45855

markus schrieb:

manchmal trifft man (nicht nur) bauherren, die meinen,
der kleine finger reicht bis zur schulter ;)


eben. Und man weiß ja nie wie das Verhältnis zwischen Bauherr und Firma, Firma und Statiker, Statiker und Bauherren etc. sich zukünftig entwickeln wird.

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Letzte Änderung: von DeO.

Aw: Flachdecke Durchstanzber. in Filigran-Bauweise ? 28 Feb 2013 19:24 #45859

Problem ist doch aber, wenn du die unterlagen anforderst und auch bekommst und es trotzdem zum schadensfall kommt, wird es hinterher heissen:

Ja aber Herr DeO Sie haben doch die Unterlagen angefordert, Sie sind der verantwortliche Gebäudestatiker und ein ausgewiesener Fachmann, so einen groben Fehler hätte Sie doch einfach erkennen müssen und schon sitzt du im Boot.

Ich prüfe solche externen unterlagen auch nicht aufs detail, aber statisch und konstruktiv sollten es schon sinn machen. Ich hab schon papier in die hände bekommen ...

Wobei in dtl. hats ja den prüfer da sollten die externen unterlagen ja hand und fuss haben.

gruss bernd

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Letzte Änderung: von BerndHahnebach.

Aw: Flachdecke Durchstanzber. in Filigran-Bauweise ? 28 Feb 2013 19:25 #45860

DeO schrieb:

DeO schrieb:

Man muss auch nicht bei allem sicher sein. Verantwortlich für alles was sich direkt oder indirekt durch den Sondervorschalg ergibt ist derjenige, der den Sondervorschlag plat und nachweist.

Es ist eben nicht Aufgabe des Hauptstatikers die Sondervorschläge zu prüfen und freizugeben. Damit halst er sich unnötig Haftung auf und sitzt mit im Boot.


Hallo DeO,

das o.g. stimmt natürlich.
Was machst du z.B., wenn du keinen Prüfer hast, der Bauherr stimmt
dem Vorschlag zu und du kriegst den Vorschlag von der Firma
aber "richtig aufs Auge gedrückt" und parallel will man natürlich
zum AG gute Beziehung halten, insbesondere, wenn von diesem
weitere Aufträge zu erwarten sind?
Wie verhältest du dich in diesem Fall?

Ist nur ein Gedanke, muss nicht beantwortet werden.

Grüße, Sergej

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Letzte Änderung: von Sergej.

Aw: Flachdecke Durchstanzber. in Filigran-Bauweise ? 28 Feb 2013 20:45 #45863

Sergej schrieb:

das o.g. stimmt natürlich.
Was machst du z.B., wenn du keinen Prüfer hast, der Bauherr stimmt
dem Vorschlag zu und du kriegst den Vorschlag von der Firma
aber "richtig aufs Auge gedrückt" und parallel will man natürlich
zum AG gute Beziehung halten, insbesondere, wenn von diesem
weitere Aufträge zu erwarten sind?
Wie verhältest du dich in diesem Fall?

Ist nur ein Gedanke, muss nicht beantwortet werden.


deutlich machen, auch schon im Vorwort der eigenen Statik, dass sämtliche Sondervorschläge vollständlich in der Verantwortung desjenigen liegen, der diese plant.

BerndHahnebach

Ja aber Herr DeO Sie haben doch die Unterlagen angefordert, Sie sind der verantwortliche Gebäudestatiker und ein ausgewiesener Fachmann, so einen groben Fehler hätte Sie doch einfach erkennen müssen und schon sitzt du im Boot.


Nein. Jeder Statiker ist für seine Werke selbst verantwortlich und wenn z.B. ein FT-Werk Bauteile umrechnet, dann ist das FT-Werk dafür verantwortlich. Die unterschreiben ja auch dafür.

Wenn ich die Unterlagen tatsächlich angefordert haben sollte könnte es anders ausgelegt werden.

Sofern ich den schriftlichen Auftrag zur Prüfung fremder Unterlagen habe sieht es natürlich anders aus.

Der eigentlich interessante Punkt dabei ist der, ob denn der Bauherr überhaupt Kenntnis von der Umrechnung hat und das grundsätzlich freigegeben hat oder ob z.B. die Firma das eigenmächtig veranlasst. Die Sondervorschläge kommen ja i.d.R. von den Firmen weil die sich davon Vorteile versprechen.
Dem Bauherren fällt das gerne mal unbemerkt auf die Füße weil spätestens der Prüfer die Prüfung als zusätzliche Leistung in Rechnung stellt. Die Bauherren merken das nicht immer und zahlen sogar noch dafür, dass die Firma weniger Aufwand hat.

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