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Sergej schrieb:
Man muss auch nicht bei allem sicher sein. Verantwortlich für alles was sich direkt oder indirekt durch den Sondervorschalg ergibt ist derjenige, der den Sondervorschlag plat und nachweist. Es ist eben nicht Aufgabe des Hauptstatikers die Sondervorschläge zu prüfen und freizugeben. Damit halst er sich unnötig Haftung auf und sitzt mit im Boot. Wenn man einen Auftreag zu Bewertung, Prüfung und Freigabe von Sondervorschlägen hat ist es natürlich was anderes. Ansonsten aber tut man gut daran sich vollkommen aus den Sondervorschlägen rauszuhalten. |
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hi,
DeO schrieb:
trefflich formuliert! manchmal trifft man (nicht nur) bauherren, die meinen, der kleine finger reicht bis zur schulter ![]() ein hinweis auf grenzen der leistungen a la hoai sowie honorierung besonderer leistungen (aho, heft nr. 3) kann für klarheit bzgl. auftragsumfang und damit für honoraranpassung oder (im negativfall) für "enthaftung" sorgen: das sollte man nicht schleifen lassen .. grüsse, markus Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde |
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markus schrieb:
eben. Und man weiß ja nie wie das Verhältnis zwischen Bauherr und Firma, Firma und Statiker, Statiker und Bauherren etc. sich zukünftig entwickeln wird. |
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Letzte Änderung: von DeO.
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Problem ist doch aber, wenn du die unterlagen anforderst und auch bekommst und es trotzdem zum schadensfall kommt, wird es hinterher heissen:
Ja aber Herr DeO Sie haben doch die Unterlagen angefordert, Sie sind der verantwortliche Gebäudestatiker und ein ausgewiesener Fachmann, so einen groben Fehler hätte Sie doch einfach erkennen müssen und schon sitzt du im Boot. Ich prüfe solche externen unterlagen auch nicht aufs detail, aber statisch und konstruktiv sollten es schon sinn machen. Ich hab schon papier in die hände bekommen ... Wobei in dtl. hats ja den prüfer da sollten die externen unterlagen ja hand und fuss haben. gruss bernd |
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Letzte Änderung: von BerndHahnebach.
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DeO schrieb:
Hallo DeO, das o.g. stimmt natürlich. Was machst du z.B., wenn du keinen Prüfer hast, der Bauherr stimmt dem Vorschlag zu und du kriegst den Vorschlag von der Firma aber "richtig aufs Auge gedrückt" und parallel will man natürlich zum AG gute Beziehung halten, insbesondere, wenn von diesem weitere Aufträge zu erwarten sind? Wie verhältest du dich in diesem Fall? Ist nur ein Gedanke, muss nicht beantwortet werden. Grüße, Sergej |
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Letzte Änderung: von Sergej.
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Sergej schrieb:
deutlich machen, auch schon im Vorwort der eigenen Statik, dass sämtliche Sondervorschläge vollständlich in der Verantwortung desjenigen liegen, der diese plant. BerndHahnebach
Nein. Jeder Statiker ist für seine Werke selbst verantwortlich und wenn z.B. ein FT-Werk Bauteile umrechnet, dann ist das FT-Werk dafür verantwortlich. Die unterschreiben ja auch dafür. Wenn ich die Unterlagen tatsächlich angefordert haben sollte könnte es anders ausgelegt werden. Sofern ich den schriftlichen Auftrag zur Prüfung fremder Unterlagen habe sieht es natürlich anders aus. Der eigentlich interessante Punkt dabei ist der, ob denn der Bauherr überhaupt Kenntnis von der Umrechnung hat und das grundsätzlich freigegeben hat oder ob z.B. die Firma das eigenmächtig veranlasst. Die Sondervorschläge kommen ja i.d.R. von den Firmen weil die sich davon Vorteile versprechen. Dem Bauherren fällt das gerne mal unbemerkt auf die Füße weil spätestens der Prüfer die Prüfung als zusätzliche Leistung in Rechnung stellt. Die Bauherren merken das nicht immer und zahlen sogar noch dafür, dass die Firma weniger Aufwand hat. |
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