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Estrichbewehrung 24 Aug 2004 13:12 #4544

Hallo Kollegen,

entgegen den Forderungen der DIN 18353, die eine Estrichbewehrung für Zementestrich bei keramischen Belägen fordert und gegenüber Estrich"fach"firmen, die grundsätzlich Estrichbewehrung (aus welchen Gründen auch immer) fordern, konnte ich mich bisher erfolgreich dagegen wehren, eine solche Bewehrung einlegen zu lassen, da sie an der Einbaustelle (etwa mittig in der Estrichplatte) für mich keinen wirklichen Sinn ergibt. Leider komme ich gegenüber meinen Bauherren immer in Er-/Aufklärungsnot, da die "Fachfirmen" Bedenken gegen meine Ausschreibungen anmelden. Wie ergeht es Ihnen in vergleichbaren Situationen?
Anzumerken sei noch, dass das Endprodukt auch ohne Bewehrung mängelfrei war.

gez. Breetz

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ReEstrichbewehrung 26 Aug 2004 06:28 #4566

  • Klaus M
  • Klaus Ms Avatar
guten morgrn,

wo liegt das problem eine estrichmatte einzulegen. es wird ja wohl nicht teuerer.
als weiteres wirkt die matte als rissbewehrung, auch wenn sie in der mitte zu liegen kommt. bei größerer vertikallast wirkt die matte als zugband, um verformungen aufzunehmen. ( es gibt berechnungsformeln, bei denen bauteile infolge vertikallast nur zugkräfte aufnehmen ( " kettenlinie " ) und dann ist es gut, wenn die matte in der achse also in der mitte liegt.

gruß klaus

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