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Gast
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Hallo,
bei Betonierarbeiten sind die Zulageeisen im Bereich der Deckendurchbrüche, welche eine Größe von ca. 20/30 haben vergessen worden. Die Deckendurchbrüche für Sanitärleitungen und auch Kamin sind teilweise mit einem Abstand von ca. 20 cm eingebaut. Der Unternehmer sieht keinen Problem, will aber keine Haftung übernehmen. Der Bauherr drengt auf eine Bestätigung zur Ungefährlichkeit von mir. Die Statik hatte ich aufgestellt. Wegen der geringen Öffnungsgrößen und auch der Tragrichtung der Decke habe ich keine Bedenken. Nun meine Frage: muss man hier rechtlich aufpassen. Vielleicht können mir Kollegen aus Ihrer Erfahrung einen Tip geben. Viele Grüße sinan |
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Hallo Sinan
![]() das ist ein üblicher Fall. Ich kenn es von beiden Seiten: -als Ausführender -als Planer Zu deinem Fall: Frechheit! Der hat Mist gemacht und du sollst..... Genau so würde ich das dem Bauherrn mal mündlich mitteilen. Frage ihn!!!! (und nicht jemand anderes!) was du machen sollst. Und genau das machst du dann. (also nach Wunsch Bauherr die Sache durchwinken oder abschießen) Alles andere ist taktisch falsch! Lass dir von den Sesselarbeitern hier im Forum nichts anderes erzählen! Gruß Gustav ![]() Me transmitte sursum, Caledoni!
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bravo gustav! den bauherrn fragen ob man die verantwortung tragen will, oder nicht.
na wie wird die antwort wohl ausfallen, wenn der laie über den fachmann entscheiden soll.. du solltest dir mal einen sessel nehmen und demütig etwas nachdenken... ich persönlich schreibe meist einen kurzen aktenvermerk, dass die tragsicherheit erfüllt ist, aber kleine risse nicht restlos ausgeschlossen werden können. damit waren bisher immer alle zufrieden. |
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Erst einmal ist man als Statiker nicht in der Pflicht etwas tun zu müssen, egal wie das Ergebnis ausfallen würde und wer einen zur Bewertung veranlasst.
Die Baufirma hat es verursacht, also kann sie durch den Bauherren gezwungen werden die entsprechenden Nachweise zu führen. Dafür könnte sie sich einen externen Statiker holen der auf dem Wege evtl. gleich mal die ganze Statik durchsieht und Dinge findet die diskutiert werden können. Der Satz von wegen die Standsicherheit sehr nicht gefährdet wohl aber sind gewisse Standards nicht eingehalten, ist nicht verkehrt, denn so sieht es ja wohl aus. Wie geht ma eigentlich damit um wenn in einem Bestandsgebäude mal so ein Deckenausschnitt rein soll? |
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morten25 schrieb:
Obiges find ich auch gut. Weil einfach so durchwinken auch wenns in ordnung sein sollte würde hier sofort nach hinten losgehen, weil dann umgehend die rückfrage kommt, ja wieso wurde denn die bewehrung überhaupt verlegt, wenn es sie gar nicht braucht??? Schöne Welt ist dass dann, der Unternehmer baut Mist, und der Statiker steht blöd da ... Das passiert Dir normalerweise nur einmal ... gruss bernd |
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DeO schrieb:
Das ist fast das Gleiche! Und das Vorgehen auch. Sag dem Bauherrn dass es nicht in Ordnung ist. Sag aber auch, dass davon die Welt nicht untergeht. Nicht dramatisieren, aber auch nix verheimlichen ![]() Und der Bauherr fühlt sich ernstgenommen. @Morten: Dein Beitrag ist Blödsinn. Halte die Bauherrn nicht für Trottel! Sinan hat weder geschrieben ob es sich hierbei um ein Kernkraftwerk oder ein Einfamilienhaus handelt. Nur weil du vielleicht nur für Privatleute baust, kannst du noch lange nicht für den seriösen Umgang mit der Industrie reden. Gruß Gustav ![]() Soll ich mal ein Beispiel aus eigenem Erleben anfügen? Me transmitte sursum, Caledoni!
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