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Ich habe mal vor Jahren konstruktiven Ingenieurbau an der FH Karlsruhe studiert.
Nach langer Zeit im Ausland als Bauleiter treiben mich zur Zeit die folgenden Fragen, um hier einen Post zu tätigen. Es geht um die Modellierung einer lastabtragenden Bodenplatte. 1. Lastabtragende Bodenplatte auf FOAM Glas Ist es richtig daß diese Schicht im Bodenmodell nicht angesetzt werden muß? 2. Lastabtragende Bodenplatte auf „weichen“ Dämmschichten Wie wird sowas in einem FEM-Modell z.b. Dlubal RFEM, Flächenbettung modelliert? 3. Lastabtragende Bodenplatte auf flächiger Frostschutzschicht Wie wird eine solche Schicht im z.b. Dlubal FEM Programm modelliert? 4. Frostschutzschürze am Rand einer lastabtragenden Bodenplatte Wie wird diese Konstruktion modelliert? Eigentlich sind das ja am Rand unbewehrte Streifenfundament, welchen Einfluß haben diese Frostschutzschürzen auf die Schnittgrößen der Bodenplatte? Wie werden diese „Streifenfundamente“ modelliert oder berücksichtigt? Sollte ich eine Federkonstate der Frostschutzschürze mit ansetzen? Wenn ja, aus Biegung oder Druck? Ich weiß das könnten Fuchsfragen sein, sonst geht es mir gut. Danke schon mal vorab. |
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Hallo,
dass eine untergepackte Dämmschicht mit einem Einfluß in die Berechnung einging, hatten wir bisher nicht, ebenso keine "weiche Schicht" unter der Sohlplatte. Eine für diesen Zweck zugelassene Dämmung unter der Sohlplatte, ist nicht unüblich, aber auch nicht bes. wirtschaftlich, denn die Wertigkeit darf beim Energienachweis nicht voll angesetzt werden. Eine frostsichere Unterschicht, man spart die Frostschürzen, ist schon was gutes, die Bettungziffer liefert das Bodengutachten. Ob die Frostschürzen in der Statik eine Rolle spielen?, sicherlich eine untergeordnete, aber die Randversteifung läßt sich sicherlich probeweise per Dlubal-Pgm untersuchen. - was sind eigentlich Fuchsfragen? galapeter97 |
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galapeter97 schrieb:
Hallo Galapeter, was meinst du damit, warum sollte die Dämmung unterhalb der Bodenplatte nicht voll angesetzt werden dürfen ? Hab ich da irgendetwas verpasst ? VG zeemann |
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zeemann schrieb:
Hallo, soweit mir bekannt, darf die Dämmung unter der Bodenplatte nur 0,6 - fach, also nicht voll, wie man annehmen möchte, angerechnet werden, zumindest war die Regelung so, sollte sich das inzwischen geändert haben, hätte ich Unsinn verbreitet, das war nicht beabsichtigt. galapeter97 |
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