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Hallo KaiF,
die 92kN/m² sind wirklich zu hoch. Ein Rechenfehler "zu Fuss". Habe durch Programm laufen lassen, und es sind 66 kN/m² als H-Last oben in der rechten Ecke. Die D16/10 war Vodimensionierung an der Einspannstelle Wand-Bodenplatte. Ich habe jetz "genau" gerechnet: unten außen D16/12,5 cm unten inenn D14/12,5 cm oben außen D14/12,5 cm oben innen... Mintestbewerung Decke oder Wand. Wandlängsbewehrung durchgehend D12/12,5 cm innen und außen. Wand ist nicht knickgefeährdet und die Bemessung kann für M+N erfolgen, da Ausmitten bei e >3,5*d liegen. Grüße, Sergej |
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Sollte passen. Dann noch die Nachweise der Rißbreitenbeschränkung und die Sache ist fertig
![]() Manche eifrigen Prüfer verlangen gern noch den Ermüdungsnachweis, den kann man hier eventuell unter Verweis auf die möglichen Laststellungen auch schon verbal erschlagen. |
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Hallo KaiF,
Rißbreite unter Last grad so mit dem Kriterium "zulässiger Stababstand" für wk= 0,20 mm hingerechnet. Beim Nachweis mit dem Grenzdurchmesser ist zul Ds =15,5 mm ~ vorh Ds =16 mm. Dabei habe ich die "häufige Kombination" zu Grunde gelegt: psi 1 = 0,75 für TS und UDL. Ermüdungsnachweis... ![]() das machen muss... Eigentlich schon. Ich denke und hoffe, dass ich den Nachweis "wegdiskutieren" werden kann. Danke für die Hilfe und Unterstützung. Grüße, Sergej |
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Letzte Änderung: von Sergej.
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Zur Ermüdung, es ist hier wohl so daß der "Tunnel" mehr oder weniger längs unter der Straße liegt, richtig? Dann kommst Du da geometrisch schon mal schlecht raus. Das geht nur über die Straßenkategorie, Anteil Schwerlastverkehr, eventuell Tempo30-Zone? Also nach dem Argument, daß die maßgebenden jährlichen LKW-Überfahrten um einige Größenordnungen (!) unter denen im DIN-FB liegen. Wenn sich der Prüfer da nicht erweichen läßt, mußt Du den Nachweis rechnen, wohl oder übel.
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Hallo KaiF,
zum Ermüdungsnachweis möchte ich noch folgendes hinzufügen: Ich habe es schon oben erwähnt, dass ich diesen "wegdiskutieren" versuche. Der Grund ist einfach: es ist eine Anliegerstraße; die Normlast ist bis max. 16t Gesamtgewicht. Für Feuerwehr sind das 30t, d.h., nach DIN FB101 Streifen 2 und nicht 1. Sogar diese Belastung würde ich in die "außergewöhnliche" Einwirkung einstufen. Ich rechne hier für den Tunnel einen "Katastrofen-Lastfall" mit 60t : Fahrstreifen 1. Bin aber gezwungen so zu rechnen, da ich vom Auftraggeber gar keine Angaben habe, und die AFU (LP5) muss ich diese Woche abschließen, obwohl zu Lastannahmen schon Anfargen gestellt wurden. Bis man eine Antwort bekommt, ist das Bauwerk schon gebaut. Im Russischen gibt es dafür ein Sprichwort: "когда рак на горе засвистит, тогда ответ получишь" . Daher bin ich gleich vom Anfang an nach der "ZTV-Siele-Hamburg" und "Planungshilfen" der Stadtwerke herangegangen, damit ich die LP4+LP5 nicht zweimal machen soll. Natürlich spielt diese "sehr große" Last für den Ermüdungsnachweis eine Rolle, aber bei mir konvergiert die Lastspielzahl praktisch gegen Null. Grüße, Sergej |
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So meinte ich das zum Ermüdungsnachweis auch.
Wer vom Berg heruntersieht, der antwortet mit Weitsicht? Mein Russischunterricht ist schon über 20 Jahre her ![]() |
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