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Weitere Überlegungen.
Handelt es sich um eine tragende oder nichttragende Bodenplatte. Bei einer nichttragenden kannst Du machen was sinnvoll ist und nicht was (z.T. unsinnig) gefordert wird. Ich habe z.B. eine Sthalbetonplatte zusätzlich mit Kunststofffasern ausgeführt. Es ergaben sich keine oberflächennahen Risse. Beim Glätten bleibt die Platte etwas rauher, was gleichzeitig bei Nässe eine geringere Rutschgefahr ergibt. Es wurde in Absparche mit der Bauherrn "als Versuch" ausgeführt, so dass eine eventuell erf. nachträgliche Beschichtung vereinbart wurde. Bis jetzt, (5 Jahre) problemlos. Ich bin kein Freund von Beschichtungen hab schon zu viele Schäden gesehen) Gerade in einer Werkstatt wo viel rangiert wird. Bei Rissen dringt Feuchtigkeit ein und kann nicht mehr raus. Das finde ich problematischer als eine "offene" Konstruktion. Wer garantiert die Wartung? Helmut |
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Ich hätte jetzt gesagt, das bei einer KFZ-Werkstatt in der Regel gefliest wird.
Ist ja auch ne Frage der Optik.. und spätestens der Stift der zweimal am Tag mit dem Besen über den aufgerauhten Beton fegt, wird es dir danken. Fliesenwahl ist natürlich abhängig dann von der Beanspruchung, aber das ist ja klar (keine Ahnung R12, Öl.- und Säurefest....) Dann hast du die Fliese, den Estrich und diverse Folien, was soll da noch am Beton ankommen.... Wenn du dann immer noch unruhig schläfst, kannst du die Platte ja auch noch abkleben... Am Rand die Fliese hochziehen, und gut is.... na ja, wer garantiert die Wartung bei ner Fliese.... keine Ahnung.... aber da denke ich auch ungern drüber nach... man kann auch zuviel nachdenken... meine Meinung! ..
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hi,
schön, jetzt sind wir endgültig von den ausgangsfragen weg und bei den fliesen und gar bei fliesen+estrich+trennlage gelandet: ich habs befürchtet ![]() es ist natürlich eine tragende bodenplatte und natürlich habe ich auch (private) meinungen oder gar erkenntisse, was ausführbar ist und vielleicht auch 30 jahre oder -erstaunlicherweise auch länger- funktioniert (hat). da das aber in einem bevorstehenden verfrühten schadensfall (nach 2 oder nach 29 jahren .. obwohl, lt. dbv-mb: 50 jahre!) niemanden interessiert, spar ich´s mir und versuche, regelkonform zu konstruieren - und ganz besonders den bauherren zu informieren, weil die statik liest eh keiner ![]() grüsse, markus Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde |
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