Willkommen,
Gast
|
|
Sehr geehrte Kollegen,
zwar habe ich schon des öfteren Bestandsnachweise nach Stunden oder bei überschaubarem Umfang auch auf Pauschale abgerechnet. Jetzt habe ich aber den Auftrag bekommen, bei einem größeren Gebäude(20x45m;E+5;Bj.ca.1900) mit Gaststättenbetrieb iim KG/EG und 1.OG diese Bereiche neu nachzuweisen. Der Grund hierfür ist eine Forderung der LBK die offensichtlich in den vergangenen Jahrzehnten wiederholten und teilweise gravierenden Schwarzumbauten zu legalisieren. Da hierbei die anrechenbaren Kosten etwaiger Verstärkungen den Aufwand der erforderlichen Nachweise in keinster Weise abbilden, bin ich etwas ratlos, wie ich hier eine geforderte Pauschale im Sinne der HOAI berechnen soll. Ist hier ein fiktiver Ansatz heutiger Kosten über die Kubatur aller nachzuweisenden Gebäudeteile (damit logischerweise auch aller darüberstehenden Geschoße) ratsam oder gibt es noch bessere Möglichkeiten. Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfestellung. IBE |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Hallo,
Voraussetzung für dein Angebot kann nur sein, daß du in der Lage bist den Aufwand, insbesondere für den Nachweis vorh. Bausubstanz überhaupt vorab zu ermitteln. Will heißen: wenn du nicht kalkulieren kannst, wieviel Zeit du für deine Arbeit brauchst (weil z.B. Angaben über vorh. Konstruktionen nur schwer zu beschaffen sind, Bauteile freigelegt oder aufgemessen werden müssen o.ä.) und du quasi nicht weißt, worauf du dich einläßt, kannst du auch kein (Festpreis-)Angebot nach HOAI abgeben. Dann geht's nur nach Studen oder gar nicht. Zur HOAI: Der früher mögliche Ansatz von mitzuverarbeitender Bausubstanz wurde, soweit ich sehe, gestrichen. Das könnte dich in die mißliche Lage bringen, daß du alles neu nachweist, alles so bleiben kann wie's ist und keine Baukosten und damit kein Honoraranspruch entsteht. So geht das nicht. Der mögliche Umbauzuschlag (§ 49(3) i.V.m. §§ 35 + 36) würde dir dann auch nicht helfen. Fazit: Entweder 1) du weißt, was du arbeiten mußt, kannst das kalkulieren und über HOAI-Sätze und Umbauzuschlag sinnvoll abrechnen oder 2) du bestehst auf Stundensatz weil nicht vorab kalkulierbar oder 3) du steigst aus. Gruß mmue |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Hallo Manfred,
danke für die schnelle Antwort. Nun ich weiß ja, was ich nachweisen muss, nämlich das ganze Haus, da die Schwarz-Umbauten im KG/EG und 1.OG so gravierend sind. Somit geht es mir nur um Art der Ansetzung der anrechenbaren Kosten des Hauses. Dass die tatsächlichen Baukosten das nie abbilden, ist mir klar. Grüße, Werner |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
hi,
im extremfall gibts überhaupt keine baukosten. und dann? e+5+kg nachrechnen .. für lau? ![]() wenn´s keine baukosten gibt, bringt auch ein umbauzuschlag von 1000% ziemlich wenig. wenn man die "böse" honorierung nach aufwand aussen vor lässt, bleibt nur die mitverabeitete substanz: wie konkludent die hoai 2009 sein mag, zeigt sich in den kommentaren. locher/koeble/frik, 11. aufl, begründen, dass der verordnungsgeber keine anr. kosten aus mitverarbeiteter substanz wolle simmendinger, (dort mitautor) begründet im praxisleitfaden hoai 2009 die anr. k. aus dem bgh-urteil von 1986 (baur 1986 593) für bestands-nw jochem/kaufhold .. ebenso: das sind besondere leistungen > vertragsfreiheit > mitverb. substanz um eine schlüssige vertragliche reglung kommt man nicht drumrum. grüsse, markus Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten