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Hallo Kollegen,
bei herkömmlichen Wehranlagen ist ja zusätzlich zum Wasserdruck Eisdruck zu berücksichtigen (ich mach das immer nach DIN 19704 (Stahlwasserbauten): 30cm mit 150 kN/m²)). Wie ist das bei Schlauchwehren??? Ist das dort auch erforderlich oder wird das Anstauen von Eis da nicht möglich (weil sich z.B. der Schlauch flachlegt oder sonstiges...)? Hat da von euch jemand Erfahrung? Vielen Dank! Gruß McBerg |
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Hallo mcberg,
die DIN 19704(1998-05) ist eindeutig. Der Eisdruck ist zu berücksichtigen (5.2.5). Wen der Schlauchwehr "sich flachlegt" erfüllt er seine Funktion nicht mehr (nämlich das Wasser bis zu einer bestimmten Höhe zu stauen). Allerdings kann der AG andere Vorgaben machen. Zusätzlich: "Diese Lastansätze dürfen auch dann nicht abgemindert werden, wenn Einrichtungen zur Eisfreihaltung, wie Beheizungen oder ähnliches, vorhanden sind... Bei der Berechnung des Stauwandbleches und der Stau- wandsteifen darf die Flächenlast des Eisdrucks auf die Hälfte ermäßigt werden, wenn mit der zweifachen Eisdicke gerechnet wird". Die neue DIN 19704E(2012-05) erlaubt eine 30%-ige minderung des Eisdruckes: "Sind betriebliche Einrichtungen zur Eisfreihaltung (z. B. Luftsprudelanlagen, Heizung) vorhanden, darf der Eisdruck um 30 % reduziert werden". Gruß asdfgh |
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Hallo asdgfh (ey macht das Spaß deinen Namen einzutippen
![]() danke für deine Auskunft. Aber es ist ja die Frage, ob DIN 19704 (bezieht sich ja auf STAHLwasserbauten) bei einem Scvhlauchwehr zur Anwendung kommen muß oder ob es noch andere Regelungen oder Verfahrensweisen für Wehre, am besten natürlich für Schlauchwehre gibt. Irgend ne Idee? Gruß McBerg |
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Hallo mcberg,
ich würde sagen, dass der Bauherr muss im Klaren sein, dass Eisdruck bei einem Schlauchwer nicht aufnehmbar (oder nur begrenzt) ist. Er muss die Anlage eisfreihalten. Gruß asdfgh P.S. Man kann auch der Eisdruck auch als 60cm mit 75 kN/m². |
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Mit der Genehmigungsbehörde abklären! Meistens wird der Ansatz des Eisdruckes gefordert, da geht dann kein Weg dran vorbei.
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