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Gast
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Hallo zusammen,
kennt sich jemand mit Pfahlgründungen in Erdbebenzonen aus? Ich habe ein Bauvorhaben in Erdbebenzone 1 und muß hohe Horizontallasten abtragen. Über die seitliche Bettung des Bodens kann ich nur einen geringen Teil ableiten, max 25 kN (charakteristisch). Die DIN 4149 sagt, dass EMPFOHLEN wird, Schrägpfähle in Zone 2 und 3 zu vermeiden, über Zone 1 schweigt sie sich aus. Meine Erfahrung (hab in diesem Bereich nicht viel davon) sagt, dass man schon in Zone 1 aufreibende Diskussionen mit dem Prüfstatiker führt, wenn man Pfähle auch nur konstruktiv neigt, um beispielsweise 40:1. Darüber hinaus: Meine Berechnungen sind für Fertigteilrammpfähle. Kennt sich jemand auch mit Gusspfählen aus und weiss, ob man diese ggf. mehr neigen darf? |
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Bei Mircropfählen besteht ohnein nie die Möglichlichkeit richtig hohe H-Lasten einzuleiten.
Bohrpfähle sind bewehrt in Erdbebenzonen ausgeführt das Mittel! |
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Ich hole das Thema mal wieder hoch.
Ähnliche Situation: Gebäude nicht unterkellert, nur zwei Geschosse, stehen auf Verpresspfählen. Tragfähiger Grund erst ca 7m weiter unten. Hat jemand eine Idee wie man das sinnvoll bei Erdbeben nachweisen kann ? Im EC8 steht auch, dass geneigte Pfähle nicht empohlen werden. Verboten ist es nicht.. weiß jemand die Begründung dafür ? |
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....modell der ersatzlasten: horizontale ersatzlasten aus erdbeben können unter jedem winkel angreifen,
+ vertikale gebäudelasten müssen abgetragen werden, jetzt müssen schräge pfähle "wissen" was sie können ![]() konsequenz daraus sind pfahlgruppen mit tragender verteilplatte die horizontalen komponenten sollen dabei möglichst in vertikale anteile zerlegt werden, weil der pfahl vertikal viel trägt - und horizontal sehr wenig problem dabei: es können auch pfähle ausfallen die nachweisbare form sind und bleibem bohrpfähle, die mit horizontalen + vertikalen lasten bemessen und bewehrt werden was soll so ein mirkopfahl oder verpresspfahl denn besser oder preiswerter machen??? wir sprechen hier von der gründung eines bauwerkes und nicht von einer preiswerten dachgaube, die können sie x-mal austauschen wenn nicht tragsicher.......... |
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Letzte Änderung: von HoBau.
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Hallo Kollegen,
interessantes Thema. Sind Koppelungen aus 3 aufgespreizten GEWI zu einem Dreibein und Verbindung an den Kopfplatten (einbetonieren) auch nicht erlaubt? vg sebastian |
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...welche kräfte kann ein gewi pfahl aufnehmen - und in welcher lastrichtung......
....jetzt einfach mal das pfahlgruppenbild als mini fachwerksytem in ein stabwerks proggie eingeben und auf zugausfall betrachten, dabei natürlich die h-lasten aus beliebigen richtungen ansetzen..... ....und nu.... |
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