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Gast
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Hallo,
in meinem EDV-Ergebnis wird die max Ausnutzung mit 0,64 angegeben. Dabei wird nur die ständige Last berücksicht. Die Berücksichtigung des Schnees als außergewöhnliche Belastung wird nicht maßgebend. Die Handrechnung ergibt bei der außergewöhnliche Belastung aber eine Ausnutzung von 0,83. Wer hat hier falsch gerechnet ? |
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Moin Herr Lehmann,
in der außergewöhnlichen Bemessungssituation ist der Teilsicherheitsbeiwert auf der Materialseite 1,0. Grüße Christoff |
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Vielen Dank,
dank deiner Hilfe habe ich es nun auch in der Norm gefunden. Hatte im Schneider und in Bemessungshilfen nichts gefunden. Gruß |
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