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Hallo
@Andreas das ist kein Rahmen, lediglich Träger auf 2 Stützen. Die Lisene ist aufgrund der schlechten Pläne ein Schornstein. Sämtliche graue Wände sind 14 cm Fachwerkwände die im Laufe der Zeit mit Sauerkrautplatte und GKP aufpeppt wurden. Wenn der Kraftfluß in die blaue Wand gegeben ist, könnte man, weil auch eine Fachwerkwand nur begrenzt tragfähig ist, diese Wand mit beidseitigen Diagonalverbänden aus BMF-Band verstärken. |
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HerrLehmann schrieb:
Die Frage ist berechtigt, weil die Wand ja offensichtlich schon abgebrochen worden ist. Ein im schlechten Verbund nachträglich hochgemauerter Pfeiler ohne Auflast kann nicht viel bringen. Der Grundriss hat genügend aussteifende Wände, daran wird der PI nichts zu kritisieren haben. Die Frage ist nur, ob er argumentiert, dass durch die Abbruchmassnahme die 9m lange Wand nicht mehr die gleiche lokale Steifigkeit hat wie vorher, weil die alte 8m-Regel verletzt ist. Insofern kann der Rahmen dann doch eine (aber eine andere) Funktion haben. Der Stiel steift die Wand lokal aus (Verbindung zur Wand erforderlich) und der Riegel wird als Druck- und Zugriegel für die Weiterleitung der H-Kräfte in die steifen Bauteile benutzt. Dafür müssen geeignete Anschlüsse ausgebildet werden. Ohne solche Anschlüsse ist der Rahmen wirkungslos, weil er als 2-Gelenkrahmen keine nennenswerte Steifigkeit hat. Stütze und Riegel können natürlich auch aus Beton hergestelt werden, was die Anbindung ans Mauerwerk vereinfacht (Drahtanker). Mit solchen rein konstruktiven Maßnahmen kann m.E. der PI keinen neuen Nachweis für die Gesamtstabilität des Hauses fordern. Mit Gruß E.S. |
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