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Gast
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Der Brandschützer soll mal bitte den Passus in der DIN 4102 benennen, wo hervorgeht, dass man die Verbandsdiagolen nicht schützen können soll. Es ist unwahrscheinlich, einen durch Wind oder durch Stabilisierungslasten beanspruchten Verband als zu "elastisch" zu betrachten. UNd ausserdem ist das Beschichtungsszeugs so, dass sich beim Brand das ganze um ein x.faches ausdehtn und einen "Schaum" bildet. Und dieser Schaum überbrückt mit Sicherheit die µm Risse, die eventuell entstehen sollen. SO ein QUatsch. Die Geschichte mit dem "Gutachten" aus der 4102-4 schließt übrigens Zugglieder in Fachwerken UND Windverbänden aus.
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hi,
Lichte schrieb:
das ist doch der knackpunkt - und eine lösung hat helmut bereits verlinkt. evtl. problem dabei: nachweisniveau für standsicherheit und brandschutz müssen übereinstimmen - bei mir war das so, dass ich (zumindest den stahlbau) komplett nach ec rechnen "durfte". grüsse, markus Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde |
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Auf der Seite www.rudolf-hensel.de/front_content.php?idart=335
kann zum dem Thema Zugstangen eine nützliche Konstruktionshilfe angefordert werden. |
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