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Hallo MeyerK,
das steht in der DIN 1053-1 8.1.2.1 auch. Nur dort steht eben 11,5 cm x 36,5 cm Wände, also auch mind. A>400cm². Deswegen die Frage wo sowas steht. Vielleicht steht es in früheren Normen, welche der eine oder andere ältere Kollegin/e kennen könnte. ![]() |
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sinan schrieb:
... da steht nicht nur Wände sonder auch Pfeiler !!! in den älteren Normen stand auch nicht viel mehr oder weniger. Also was ist denn nun die Frage ??? |
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nochmals meine Frage: sind bei halbsteinigen tragenden Wänden, welche durchbrochen werden und somit Pfeiler werden immer Stützen unterhalb der Abfangung vorzusehen ??
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nein, denn auch 11,5er Wände/Pfeiler können für sich alleine nachgewiesen werden.
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Hallo Sinan,
Ganz einfach: 11.5 cm Wände sind nicht verboten. Du solltest nur den Rest der Wand, der noch stehen bleibt, mit der Auflagerkraft aus dem Träger auch nachweisen können. Mehr nicht. Gruß mmue |
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sinan schrieb:
Hallo, in der DIN 1053T1 aus 11.74 war zum Thema der 11,5er Tragwände einiges im Wendehorst 22.Auflage zu lesen: Geschosshöhe =< 3,25 m Verkehrslast =< 2,75 kN/m² Nur zulässig als Zwischenauflager durchlaufender Decken mit l=< 4,50 m, mit einer Sonderregelung für kreuzweise lastab- tragende Platten... und eine Einschränkung für die Öffnungen mit max. L=< 1,25 m und die Regelung für Einzellasten mit Nachweis der Einleitung bei 11,5er Wänden mit F=< 30 kN galapeter97 |
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