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Aw: Krahnbahn 19 Aug 2012 18:43 #42385

Tach Kollegen, ich habe schon gehofft, dass ihr zwei euch meldet ;)

Also vorweg: Die besagte DIN habe ich mir schon geholt, auch den Eurokot EN1993-6 und EN1991-3
Ab morgen werde ich mich da mal versuchen reinzulesen, und noch ein Buch zur Hilfe nehmen www.seesselberg.de/00000096ac0f59e13/000...9f11cd104/index.html hab es mal vor zig Jahren in der Hand gehabt, war nicht so schlecht.

Zu euren Fragen:
- Es gibt kein 'Gebäude-Tragwerk' in dem Sinne wie es normal bei Hallen ist
Die gesamte 'Krahnbahnkonstruktion' :Stützen samt Aussteifung, Krahnbahnträger samt Schienen, Brückenprofil, Unterflanschlaufkatze (Tragkraft 0,5 - 1,0 to, Handgezogen in x und y Richtung bzw mit Kettenzug, Hub also rauf-runter mit Kettenzug oder Elektroantrieb... aber ich gehe von reinem Handbetrieb mal aus)

- Wie gesagt das ganze wird von der Gebäudehülle entkoppelt. Die Werkstatt steht schon. Die Krahnkonstruktion soll sozusagen reingestellt werden.

- Von der Größenordnung: Die Lichte in der Werkstatt ist ca. 7,5 x 6,5m H=ca 3m

- Ich habe mal angedacht: Je an einer Längswand 3 Stützen (I oder FRQ?) dh. Kranbahnträger sind 2-feldrig Lstütz=7,5/2


Naja ich werde mich mal in die Thematik reinlesen :D


Schönen Start in die Arbeitswoche


Gruß
Dominik

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Aw: Krahnbahn 20 Aug 2012 06:35 #42386

Ach so, das Ding als "Kranbahn" zu bezeichnen ist schon etwas übertrieben... :cheer:

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Aw: Krahnbahn 20 Aug 2012 15:54 #42401

Hallo Cebudom,

nur soviel: eine Kranbahn ist kein Kinderspiel! Wenn Du das noch nie gemacht hast, zahlst Du Lehrgeld! Und da spielt es keine große Rolle, wie groß der Kran ist! Ich habe schon viele Kranbahnen gesehen, die wieder demontiert werden mussten, weil sie nicht ausreichend dimensioniert waren, weil die Sachkunde beim Aufsteller fehlte!
Und eine frei stehende Kranbahn hat ebenfalls ihre Tücken, da der Kran ja nicht entgleisen darf. Das führt i. d. R. zu kräftigen Stützen und Fundamenten! Das Entkoppeln von der Halle würde ich mir überlegen!
Außerdem ist das Vorhaben prüf- und genehmigungspflichtig, und das nicht nur beim Bauamt, sondern auch beim TÜV oder einer vergleichbaren Institution. Zudem benötigst Du Angaben über den Kran (Schräglaufkräfte, Pufferkräfte etc.), die man sich u. U. selbst berechnen muss.

Nebenbei bemerkt werden Kranbahnträger meistens einfeldrig gebaut!

Gültig (bis zur endgültigen Übernahme durch den Eurocode) ist die DIN 4132, natürlich zusammen mit der DIN 18800. Als Literatur kann ich empfehlen:
a) den ber. zitierten Seeßelberg;
b) Stahl-Merkblatt Nr. 154;
c) Stahl-Merkblatt Nr. 354;
d) "Konstruktion u. Berechnung von Kranbahnen" von Prof. Oxfort, VDI-Druck;
etc. etc.

Gruß James

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Aw: Krahnbahn 20 Aug 2012 17:22 #42402

@siehan: Jaja nur weils klein ist, musst du mich nicht auslachen :(

@James: Ja Lehrgeld wär schön, ich wurde quasi gefragt ob ich es gratis mache (wie gesagt familiäre Athmosphäre)... ich muss mir das ganze noch durch den Kopf gehen lassen... aber dazu brauche ich mehr Info.

Wegen Sachkunde: Ist richtig die fehlt, sonst würde ich ja nicht fragen. Aber ich traue mir das zu. Dynamik und Maschinenbau sind mir kein Fremdwort (Ich komme so quasi aus dem Maschinenbau vor meinem BI-Studium)

Wegen entgleisen: verstehe nicht so auf Anhieb wo der Unterschied zur normalen Krahnbahnhalle sein soll.. da fehlt die besagte Sachkunde ;)

Seesselberg werde ich mir die Woche noch bestellen.
Zu Stahl MB 154 und 354 habe ich leider keinen Zugang (Hast du das irgenwo als PDF rumliegen?) und wo gibt es das VDI-Buch zum kaufen ?

Wie gesagt, ich muss erstmal etwas Literatur und Unterlagen durchblättern um zu schauen ob ich mich der Sache annehme.
Ich würde es gern machen, da es mich persönlich interessiert, und ich es sowieso in der Freizeit machen müsste.

Das ganze steht nicht in Deutschland oder Österreich sondern weit im Osten über der Oder. Die Hintergrundsachen kann bzw will ich hier im Forum nicht posten, kann ich dir aber per mail sagen, falls du mir die Merkblätter an cebudom(ät)hotmail.com schicken kannst ;)


Gruß Dominik

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Aw: Krahnbahn 21 Aug 2012 06:47 #42408

Über der Oder ist auch noch Europa! Und Statik gilt überall!

Die Merkblätter und der VDI-Druck sind leider alles nur viel Papier, aber mit dem Seeßelberg bist Du schon gut bedient.
Die Kranbahnstatik gerade so kleiner Krane hat übrigens wenig mit Maschinenbau und Dynamik zu tun, sondern eher mit der Begrifflichkeit der Schräglaufkräfte des Krans. Wenn Du die drauf hast, hast Du schon mal viel gewonnen. Dann siehst Du auch, dass sich diese Kräfte, die die Kranbahnträger neben den Vertikalkräften i. W. beanspruchen, bei Betrachtung beider Kranbahnträger aufheben, was bei frei stehenden Kranbahnen zum Problem wird, da das Dach als "Abstandhalter" entfällt. Und wenn Du die zul. Spurabweichungen betrachtest (so ca. +/- 1cm), kommst Du bei 3m Höhe auf eine Verformungsbeschränkung von 0,5/300 = h/600, das ist schon ein Wort! Wird die Verformung nicht eingehalten, stimmt das ganze System der Spurführungskräfte nicht mehr und sie wachsen an. Es sei denn, es werden im Kran einseitig Spurführungsrollen eingebaut ...

Noch Fragen?

Gruß James

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Aw: Krahnbahn 21 Aug 2012 10:35 #42415

Hallo Dominik,

du schreibst viel zu viel zu viel zu viel. Luenser hast du schon komplett verwirrt.

Was willst du bauen?
1.) Brückenkran= Last mit Sicherheitszuschlag 1,5. Einfeldträger bestimmen. PL/4
2.) Kranbahnträger= Im Prinzip das selbe: PL/4

Das ist doch keine Krananlage die den ganzen Tag industiell genutzt wird.
Daher reicht der o. g. Überschlag völlig aus. Erschlägst du alles mit den 50% Lastzuschlag.

Die Beiträge von Frau Sihan und Lünser kannst du vernachlässigen.

Gruß Gustav :)
Me transmitte sursum, Caledoni!

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