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Gast
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Hallo,
bei aussteifenden Mauerwerks-Wandscheiben ist die max. Ausmitte mit max e <= l/3 nachzuweisen (l = Wandlänge). So weit, so gut. Aber nach alter DIN 1053 wurden hierbei die charakteristischen Lasten angesetzt und max e nachgewiesen. Finde aber bei der neuen DIN 1053 nur Nachweise/Beispiele mit Bemessungslasten (d.h. einschl. gamma-F). Ist hier mit der neuen DIN 1053 quasi eine Verschärfung gekommen, weil der Sicherheitsfaktor ja schon im Lastansatz steckt? Daß nach DIN 1053-100 Abschn 5.4 zusätzl. der Nachweis mit charakteristischen Lasten gefordert wird hilft mir hier nicht, denn der Nachweis ist ja definitionsgemäß zusätzlich erforderlich. Gruß mmue |
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hallo,
wo steht in DIN 1053-100 (Fassung 2004), das im GZT die Außermitte auf b/3 zu begrenzen ist? Sagt Fassung 2007 da was anderes? Es ist m.E. nur ausgeführt, dass bei e>b/6 von klaffender Fuge auszugehen ist und dann die Randdehnung unter charakteristischen Lasten nachzuweisen ist. Das entspricht wiederum alter DIN 1053. Zusätzlich ist natürlich der Lagesicherheitsnachweis nach DIN 1055-100 zu führen. Der besagt jedoch nur, dass im GZT die Resulrtierende in allen Kombinationen (Sicherheitsbeiwerte Lagesicherheit) innerhalb des Wandquerschnitts bleiben muss. gruß dvog |
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