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Gast
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Hallo,
schreib doch einen schlauen Satz in die Statik. "Tragende Bauteile sind gegen Anprall mit Radabweisern o.ä. zu schützen". In einer Garage kann sich der Bauherr einen Balken auf den Boden dübeln. Dann weiß Mutti auch wie weit sie fahren kann. Wurde früher häufig so gemacht. Gruß |
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Hallo,
bei gemauerten Garagen lass ich die seitlichen Pfeiler der Einfahrt betonieren, da lässt sich dann auch der Anprall rechnen. Die Rückwand habe ich nie nachgewiesen, das fände ich absurd. Ansonsten wird sich das Modell wie von Gustav beschreiben einstellen. (aus wenn - natürlich - im Verband gemauert wird) Beispiele gibt es im Internet: www.verkehrsirrsinn.de/news/kuriose-unfa...ld_1.html#unfallbild www.google.de/imgres?q=risse+garagenwand...=1t:429,r:8,s:0,i:92 Bei Carports werden die Bauheren aufgeklärt, dass sich das nicht rechnen lässt. Ich vereinbare dann den Satz "Anprallschutz vorsehen.." um mich abzusichern. Das war für beide bis jetzt immer OK. Offensichtlich sollte aber auch die Torbefestigung berücksichtigt werden ![]() Helmut |
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Moin,
ich werde nach dieser Diskussion wohl auf DIN 1055-9, 5.2(4) oder EN 1991-1-7, 3.2(2) verweisen, keine Anpralllasten ansetzen und keine besonderen Maßnahmen anordnen. Eine wirkliche Absicherung sind solche Forderungen nach Schutzmaßnahmen nämlich auch nicht. Grüße Christoff |
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