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Hallo,
ich bin heute überraschender Weise in einem Artikel von Rombach in Beton- und Stahlbetonbau 2005 auf die Info gestoßen, dass im Brückenbau stofflich nichtlineare Berechnungen bei Balken und Plattentragwerken nicht zulässig sind. Tatsächlich ist im DIN Fachbericht (2009/03) unter den zulässigen Berechnungsverfahren von Balken-, Rahmen-, Platten-, und Scheibentragwirkung zu lesen: "Es dürfen nur lineare Verfahren mit und ohne Umlagerung verwendet werden. Bei der Ermittlung von Zwangschnittgrößen infolge indirekter Einwirkungen dürfen bei Anwendung der linearen Verfahren die Steifigkeiten nach Zustand II mit nichtlinearen Verfahren abgeschätzt werden. Hierbei sind II-2.3.2.2 (102),(103) und (104) zu beachten." Hieraus lese ich, dass ich z.B Schnittgrößen mit bereichswesen verminderten Steifigkeiten rechnen darf. (nur bei Zwangseinwirkungen!) Auf der anderen Seite lese ich im Anhang II des DIN Fachberichts 102: "Nichtlineare Verfahren der Schnittgrößenermittlung dürfen sowohl für die Nachweise in den Grenzzuständen der Gebrauchstauglichkeit als auch der Tragfähigkeit angewendet werden, wobei die Gleichgewichts- und Verträglichkeitsbedingungen zu erfüllen sind." Jetzt bin ich verwirrt, darf also doch allgemein nichtlinear rechnen? MfG Daniel |
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Letzte Änderung: von necke.
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Ich habe zwar vom dem besagten DIN-FB keine Ahnung aber:
- Im ersten Satz geht es um die stoffliche Linearität (Materialgesetzt), das heißt nur dass man zB beim Stahl den Verfestigungsbereich nicht ansetzten darf, bzw bezieht sich der zweite Teil vom Absatz darauf dass man zB im Verbundbau 15% von Stützweite links und rechts der Stütze als reinen gerissenen Querschnitt rechnet, um so die Steifigkeiten zu bekommen die man für die Berechnung mittels Stabwerksprogrammen braucht (Die 15% kommen übrigens aus stofflich-nicht-linearen (Tension-Stiffening) Parameterstudien) - Im zweiten Satz 'nichtlineare Schnittgrößenermittlung' (Stichwort M-V-N-Verläufe) geht es um die geometrische Linearität, sprich: Theorie I, II bzw III Ordnung gruss Dominik PS: so würde ich es zumindest deuten ![]() |
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Letzte Änderung: von cebudom.
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Hm.. ich finde es ist nicht herauszulesen, ob es sich beim Zitat im Anhang II um geometrische oder physikalische Nichtlinearität handelt..
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Letzte Änderung: von necke.
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Ich finde doch:
''Nichtlineare Verfahren der Schnittgrößenermittlung...'' Verfahren der Schnittgrößenermittlung sind gemeint: KGV, Verschiebungsgrößenverfahren bzw FEM-Stabwerke etc, usw... sagt das Wort Schnittgrößenermittlung an sich. Da sind die Steifigkeiten als bekannte Größen drin, wenn man zB EI abschnittsweise konstant setzt. |
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Letzte Änderung: von cebudom.
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